Gemeint ist wohl LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.05.2013 – 13 Sa 5/13. Darin wird derlei aber eben gerade nicht festgestellt. Die Feststellung der Arbeitsvorgänge war nicht entscheidungserheblich, weshalb das LAG davon - ebenso wie das BAG in der Revision (BAG, Urteil v. 18.11.2015 – 4 AZR 605/13) - absah, darüber zu befinden. Ansonsten ist die Frage etwa so sinnvoll wie "Wird morgen das Wetter schön?"