Autor Thema: Reaktionszeit in Rufbereitschaft soll verringert werden  (Read 4526 times)

egotrip

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Moin Moin,

wir sind 7 Haustechniker unter dem TV-L und leisten alle Rufbereitschaft mit den dafür anfallenden Pauschalen und den Zeitzuschlägen wenn es zu Einsätzen kommt.
Das ist soweit ok.

Wir haben in der schriftlichen Rufbereitschaftsanordnung durch den Arbeitgeber einen Zeitraum von 60 Minuten innerhalb dessen die Störungsbeseitigung vor Ort begonnen werden muss.

Das passt aktuell auch für alle Kollegen, auch für die, die weiter weg (40-55 km wohnen).

Nun möchte der AG diese Reaktionszeit auf 30 Minuten kürzen, die Kollegen die weiter weg wohnen, sollen komplett aus der Rufbereitschaft ausgeschlossen werden (3 Mann), dafür sollen die vier verbleibenden dann entsprechend öfter Rufbereitschaft leisten.
Diese Kollegen wohnen innerstädtisch innerhalb eines 20-Minuten-Zeitraums und werden damit in ihrer Bereitschaftswoche quasi an ihren Wohnort "gefesselt".

Nun unsere Frage.

Ist das so statthaft, dass der AG aus 7 gleichwertigen Kollegen nun drei aus der Bereitschaft ausschließt und vier andere Kollegen fast doppelt belastet?
Und ist es ok, das der AG die verbleibenden Kollegen so weit einschränkt, dass ein Privatleben in der Woche über Gebühr eingeschränkt und strapaziert wird?

Für Meinungen danken wir schon einmal im Vorwege

Spid

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Antw:Reaktionszeit in Rufbereitschaft soll verringert werden
« Antwort #1 am: 18.07.2020 08:14 »
Die erste Frage ist klar zu bejahen - die zweite eigentlich auch. Sofern sie jedoch darauf abzielt, ob es sich angesichts der kurzen Reaktionszeit noch um Rufbereitschaft handelt oder um Bereitschaft, die vollständig als Arbeitszeit zu werten ist, neigte ich letzterem zu. Das läßt sich gerichtlich klären. Es ist anzunehmen, daß dadurch die Grenzen des ArbZG erheblich überschritten würden, was es ermöglicht, dem AG im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung von Dienst aufgrund der neuen Regelung untersagen zu lassen, da wesentliche Interessen des AN (Leib und Leben) betroffen sind und sich die eingetretene Wirkung (deren Gefährdung und mutmaßliche Beeinträchtigung durch das massive Überschreiten gesetzlicher Schutzvorschriften) im Nachhinein nicht heilen ließe.

egotrip

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Antw:Reaktionszeit in Rufbereitschaft soll verringert werden
« Antwort #2 am: 18.07.2020 13:43 »
Moin Moin,

mit den Antworten

zu 1: Ja

und zu 2: eigentlich Ja

hatte ich schon fast gerechnet....

Das was danach ausgeführt wurde, ist uns so weit aber noch gar nicht durch den Kopf gegangen und wird am Montag bei der Besprechung im Kollegenkreis bestimmt noch weitere Fragen aufwerfen.
Sich dort dann arbeitsrechtlichen Beistand zu holen sollte aktuell dann wohl das Mittel der Wahl sein.


Pseudonym

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Antw:Reaktionszeit in Rufbereitschaft soll verringert werden
« Antwort #3 am: 18.07.2020 20:05 »
Unterliegt die Verkürzung nicht der Mitbestimmung durch den PR? Da würde ich dann zuerst aufschlagen.


GofX

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Antw:Reaktionszeit in Rufbereitschaft soll verringert werden
« Antwort #4 am: 20.07.2020 04:23 »
[...] ob es sich angesichts der kurzen Reaktionszeit noch um Rufbereitschaft handelt oder um Bereitschaft, die vollständig als Arbeitszeit zu werten ist, neigte ich letzterem zu. Das läßt sich gerichtlich klären.

Guck mal:
https://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/rechtstipps/Rechtstipps_Rufbereitschaft_1.pdf

"Nach diesen Urteilen dürfte somit bei Rufbereitschaft eine Reaktionszeitvorgabe zwischen 30 und 45 Minuten im Einklang mit den Vorstellungen des BAG sein. Wie es im konkreten Fall entscheiden würde, bleibt, wie erwähnt, offen."

Spid

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Antw:Reaktionszeit in Rufbereitschaft soll verringert werden
« Antwort #5 am: 20.07.2020 06:20 »
Habe ich jetzt, war den Klick nicht wert. Allseits bekannte Rechtsprechung mit einer höchst mangelhaften Schlußfolgerung: das BAG hat entschieden, Wegezeiten von 25-30 Minuten seien nicht unüblich und deshalb bei Rufbereitschaft jedenfalls hinzunehmen. Eine Wegzeit von 30 Minuten bedeutet aber eine jedenfalls längere Reaktionszeit als 30 Minuten, da die Reaktionszeit die Zeit zwischen Alarmierung und Arbeitsaufnahme bezeichnet.

blondie

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Antw:Reaktionszeit in Rufbereitschaft soll verringert werden
« Antwort #6 am: 20.07.2020 15:07 »
Moin,
für unsere Behörde, ebenfalls TV-L, wären beide Fragen mit nein zu beantworten. Das liegt allerdings auch an der bestehenden Dienstvereinbarung. Da wäre euer Personalrat gefragt, solltet ihr einen haben.
Bei uns würden sich die nicht mehr berücksichtigten Kollegen auch beschweren, da ihnen nun Rufbereitschaftsstunden entgehen. Mir ist aber klar, dass manche auch gerne darauf verzichten können.

egotrip

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Antw:Reaktionszeit in Rufbereitschaft soll verringert werden
« Antwort #7 am: 20.07.2020 21:15 »
Moin,

wir sind heute ein Stück weiter, da heute eine neue Stellenausschreibung für einen neu zu rekrutierenden Mitarbeiter online gegangen ist.

Dort heißt es (copy&paste):

"Bereitschaft zur Wahrnehmung von Dienstreisen sowie Rufbereitschaft, der Dienstort muss in einer Reaktionszeit von 30 Minuten erreichbar sein"

Das bedeutet doch, dass der Dienstort ab der Alarmierung nach spätestens 30 Minuten erreicht sein muss, oder?

Also, zu ende telefonieren, rein in die Klamotten, ab in das bereitgestellte Dienstfahrzeug, anfahren und anfangen zu arbeiten.

Die reine Fahrzeit wird mit dem ganzen drum herum ja dann auch, sagen wir mal, 15-18 Minuten verringert.

Für mein ganz persönliches Gefühl können sich auf diese Stelle nur Leute aus der näheren Umgebung bewerben.

Und genau so soll mit dem Bestandspersonal umgegangen werden.

Es soll spätestens 30 Minuten nach der Alarmierung mit der Arbeitsaufnahme begonnen werden.

Und da muss ich dann im ersten Beitrag von Spid wieder einhaken...

Ist das noch Rufbereitschaft?
Oder doch schon eher Bereitschaftsdienst?


Spid

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Antw:Reaktionszeit in Rufbereitschaft soll verringert werden
« Antwort #8 am: 20.07.2020 21:36 »
Ich habe das entsprechende doch ausgeführt: eine Wegezeit bis zu 30 Minuten ist gem. BAG-Rechtsprechung jedenfalls hinzunehmen. Die Festlegung einer Reaktionszeit, die die gestattete Wegezeit auf unter 30 Minuten verkürzt, ist entsprechend keine Rufbereitschaft mehr.

Davon ab ist Dienstort die politische Gemeinde, in der sich die Dienststätte befindet. Man muß also in 30 Minuten lediglich die politische Gemeinde erreichen?

blondie

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Antw:Reaktionszeit in Rufbereitschaft soll verringert werden
« Antwort #9 am: 21.07.2020 07:54 »
Habt ihr denn nun wirklich keinen Personalrat? Der müsste sich doch nun kümmern!

egotrip

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Antw:Reaktionszeit in Rufbereitschaft soll verringert werden
« Antwort #10 am: 22.07.2020 21:53 »
Naja, das habe ich ja nie behauptet, dass wir keinen PR haben,...

Der hängt mit einem stark dezimierten Gremium aber grade noch in Corona-Freistellungen, in der Urlaubszeit, ist in Vorstellungsgesprächen und neuen DVs eingespannt und kann eben auch (durchaus verständlich) nicht jede Anfrage sofort beantworten.