Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
§ 12 BeamtVG Ausbildungszeiten - fünfjährige berufliche Tätigkeit
TomJ:
oh noch etwas mehr gegoogelt, da wurde das Thema ja tatsächlich vor nicht all zu langer Zeit bei meinem zukünftigen Dienstherren geklärt:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-18879?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
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