Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

§ 12 BeamtVG Ausbildungszeiten - fünfjährige berufliche Tätigkeit

<< < (2/2)

TomJ:
oh noch etwas mehr gegoogelt, da wurde das Thema ja tatsächlich vor nicht all zu langer Zeit bei meinem zukünftigen Dienstherren geklärt:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-18879?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version