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Wechselschicht / Urlaubsberechnung / Schichtplanungen

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TeleFez:
Hallo,

ich arbeite in einer Kommune im vollkontinuierlichen Schichtdienst (24/7).
Vorneweg, ich beschäftige mich schon eine weile mit meinen Fragestellungen, bekomme doch keine greifbaren Aussagen.

z.Zt. Arbeiten wir an "Werktagen" 8Std und an Sonntagen 12std.

1. Problematisch sehe ich die Abrechnungsmodalitäten:
Ich mache zum Beispiel im April 28 reale Überstunden, weil Krankheitsvertretung (auch hier ist die Frage wenn ich Kurzfristig in den Dienstplan eingetragen werde, ob diese wirklich als Überstunden gewertet werden dürfen. weil ja "Dienstplanmässig")
In den Folgemonaten mache ich aufgrund "Fehlplanung" je 11 bzw. 15 Minusstunden, mein Arbeitgeber ist der Meinung, er könne sich dann ja von meinen Überstunden bedienen.
Bei uns ist kein Arbeitszeitkonto gem. §10 eingerichtet.

Darf er das?

2.Laut Lohnabrechnung Arbeiten wir 4,5 Tage und bekommen 24Tage Urlaub plus 6 Tage Sonderurlaub aufgrund Wechselschicht.
Genau genommen Arbeiten wir jedoch mindestens 5 Tage, da die Nachtschichten ja Datumsscheidend als 2 Arbeitstage gerechnet werden.
Fairerweise muss man sagen, das wir aber auch nur 1 Tag Urlaub nehmen müssen um die Nachtschicht auszugleichen.
hier mal ein Kurzer Schichtplanauszug beginnend am Montag:
X-F-S-N-X-F-F12-S-N-X-F-S-X-X-F-S-N-X-X-N-N12-N-X-F-S-N

X=frei / F 6-14 /S 14-22 / N 22-06 / F12 6-18 / N12 18-6
Ob diese Planung so konform mit den Gesetzen und dem Tarifvertrag ist, stelle ich mal in Frage
Gerade im letzten Abschnitt Arbeite ich eigentlich 7 Tage am Stück.
Einen konkreten Ausgleich für Sonntagsarbeit wird nicht gewährt.

Dienstvereinbarungen / Nebenabreden usw. bestehen keine bzgl. dieses Arbeitsplatzes.

Meines Erachtens entsteht aufgrund der Schlechten Verteilung der Arbeitsschichten und der entstehenden Minusstunden der AG im Annahmeverzug, muss ich den AG nochmals konkret darauf hinweisen?
Normalerweise müsste ja Personalrat und Personalabteilung der Dienstplan übermittelt worden sein, somit haben sie bereits Kenntnis der Minderplanung.

Vielen Dank für eure Mithilfe






Spid:
1. Wie die tarifliche Überstundenregelung bei Schicht-/Wechselschichtarbeit zu verstehen ist, hat das BAG im Urteil v. 25.04.2013 – 6 AZR 800/11 festgestellt. Überstunden und sonstige Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind, die nicht bis zum Ende des Schichtplanturnus ausgeglichen sind, sind auszuzahlen, wenn kein Arbeitszeitkonto eingerichtet ist. Eine Anrechnung auf folgende Schichtplanturni ist nicht statthaft. Minusstunden im Schichtplanturnus sind ein reines AG-Problem. Der Anspruch ist gfs. geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.

2. Arbeitstage haben mit Kalendertagen nichts zu tun. Ersatzfeiertage für Sonntagsarbeit müssen nicht gesondert ausgewiesen werden.

TeleFez:
Vielen Dank für deine Antwort!

Allerdings entstehen nun weitere Fragen:

zu 1. das bedeutet, da bei uns ein Jahresdienstplan erstellt wird ist der Schichtplanturnus 1 Jahr? was im Umkehrschluss bedeutet das erst nach Ablauf des Schichtplans abgerechnet wird?

zu 2. Das bedeutet im TVöD wird nach dem Schichtprinzip gerechnet und nicht nach dem Tagesprinzip, das es ja ein Urteil vom BAG  21.07.2015, Az. 9 AZR 145/14 gibt die Berechnung Klarstellt.

Ich Habe hier im Forum gelesen, was mir nicht bekannt war, das Wechselschichtarbeiter die nicht Dienstplanmassig für Feiertagsarbeit an Wochenfeiertagen eingeplant waren, sich die "entgangenen Stunden" auf Ihr Zeitkonto anrechnen dürfen.
Habe ich das Richtig interpretiert? In welchem Umfang darf dies geschehen, wir Arbeiten an Feiertagen im 2 Schichtprinzip das bedeutet 2x 12Std.
Darf ich dann auch diese 12Std eintragen?

Ausserdem ist mein Blick etwas vernebelt was Zulagen Ansprüche bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit betrifft.
Mir ist bekannt das beide Varianten gezählt werden als hätte ich gearbeitet.
Aber bedeutet dies dann auch, das ich die regulär angefallenen Zuschläge einfordern darf für Nacht/Sonntag usw.?

Im Nächsten Jahr soll der Schichtplan umgestellt werden, da weiteres Personal eingestellt wurde.
Meine Zeitschuld beträgt pro Woche 39h, ich habe den Dienstplan im Voraus Selbst schon einmal nachgerechnet, bei der neuen Schichtverteilung würde ich pro 4 Wochen entweder 12 oder 26  Minusstunden anhäufen, was jetzt vereinfacht gerechnet ~300 Minusstunden im Jahr bedeutet.
Auch hier ist meine Frage, wenn der Personalrat und die anderen Betreffenden Stellen diesen Dienstplan abnicken, kann es mir im eigentlichen Sinne doch egal sein.
Da es wohl wissentlich ist das die AN Ihre Jährliche Zeitschuld nicht erbringen können, kann ich von der Minderarbeit bei gleichem Gehalt Profitieren. (Annahmeverzug?)

Noch etwas ganz anderes, Gibt es eine Außergerichtliche Instanz die Anspruch genommen werden kann, wenn der PR Anfragen ignoriert bzw. sich nicht um die Regelung der AN Interessen kümmert?

Spid:

--- Zitat von: TeleFez am 19.07.2020 18:49 ---Vielen Dank für deine Antwort!

Allerdings entstehen nun weitere Fragen:

zu 1. das bedeutet, da bei uns ein Jahresdienstplan erstellt wird ist der Schichtplanturnus 1 Jahr? was im Umkehrschluss bedeutet das erst nach Ablauf des Schichtplans abgerechnet wird?
--- End quote ---

Ja.


--- Zitat ---zu 2. Das bedeutet im TVöD wird nach dem Schichtprinzip gerechnet und nicht nach dem Tagesprinzip, das es ja ein Urteil vom BAG  21.07.2015, Az. 9 AZR 145/14 gibt die Berechnung Klarstellt.
--- End quote ---

Das sieht der 10. Senat im Hinblick auf die zum TVÖD identische Vorschrift im TV-L bekanntlich anders, der 9. Senat führt ja ausdrücklich aus, dem 10. Senat hinsichtlich dessen Rechtsprechung nicht widersprechen zu wollen. Das hätte der Befassung des Großen Senats bedurft, in dem sich der 9. Senat mit seiner Ansicht nicht hätte durchsetzen können.


--- Zitat ---Ich Habe hier im Forum gelesen, was mir nicht bekannt war, das Wechselschichtarbeiter die nicht Dienstplanmassig für Feiertagsarbeit an Wochenfeiertagen eingeplant waren, sich die "entgangenen Stunden" auf Ihr Zeitkonto anrechnen dürfen.
Habe ich das Richtig interpretiert? In welchem Umfang darf dies geschehen, wir Arbeiten an Feiertagen im 2 Schichtprinzip das bedeutet 2x 12Std.
Darf ich dann auch diese 12Std eintragen?
--- End quote ---

Ich denke, es ist kein Arbeitszeitkonto eingerichtet? Die Sollarbeitszeit vermindert sich, inwiefern ergibt sich aus den Regelungen des jeweiligen BT der TVÖD.


--- Zitat ---Ausserdem ist mein Blick etwas vernebelt was Zulagen Ansprüche bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit betrifft.
Mir ist bekannt das beide Varianten gezählt werden als hätte ich gearbeitet.
Aber bedeutet dies dann auch, das ich die regulär angefallenen Zuschläge einfordern darf für Nacht/Sonntag usw.?
--- End quote ---

In Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile werden fortgezahlt, ansonsten wird der Durchschnitt der drei vorhergehenden Monate mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlten Entgelts (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), von Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung sowie besonderen Zahlungen nach §23 Abs. 2 und 3 TVÖD.


--- Zitat ---Im Nächsten Jahr soll der Schichtplan umgestellt werden, da weiteres Personal eingestellt wurde.
Meine Zeitschuld beträgt pro Woche 39h, ich habe den Dienstplan im Voraus Selbst schon einmal nachgerechnet, bei der neuen Schichtverteilung würde ich pro 4 Wochen entweder 12 oder 26  Minusstunden anhäufen, was jetzt vereinfacht gerechnet ~300 Minusstunden im Jahr bedeutet.
Auch hier ist meine Frage, wenn der Personalrat und die anderen Betreffenden Stellen diesen Dienstplan abnicken, kann es mir im eigentlichen Sinne doch egal sein.
Da es wohl wissentlich ist das die AN Ihre Jährliche Zeitschuld nicht erbringen können, kann ich von der Minderarbeit bei gleichem Gehalt Profitieren. (Annahmeverzug?)
--- End quote ---

Wenn es Dich stört, kannst Du die Beschäftigungspflicht des AG natürlich gerichtlich durchsetzen. Ansonsten ist ein Dienstplan, der die geschuldete Arbeitszeit nicht ausschöpft, ein reines AG-Problem.

TeleFez:
Vielen Dank für die umfangreichen Informationen!


--- Zitat von: Spid am 19.07.2020 20:13 ---

--- Zitat ---Ich denke, es ist kein Arbeitszeitkonto eingerichtet? Die Sollarbeitszeit vermindert sich, inwiefern ergibt sich aus den Regelungen des jeweiligen BT der TVÖD.
--- End quote ---

Ja es ist kein Arbeitszeitkonto eingerichtet, ich habe es leider etwas ungeschickt Formuliert.
Ich dachte einfach nur an den Stundennachweis.

Ich gehe mal davon aus, da ich bei einer Kreisfreien Stadt beschäftigt bin, das der BT-V in Betracht kommt.
§6.3 ??

Leider verstehe ich die Aussage des Tarifvertrags nicht vollkommen.
Mein Verständnis ist, das ich für jeden Wochenfeiertag an dem ich nicht eingeplant wurde 8 bzw. 12 Stunden da an Feiertagen 12h gearbeitet wird, von meiner monatlichen Zeitschuld abziehen kann.

Richtig?










--- End quote ---

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