Vielen Dank für deine Antwort!
Allerdings entstehen nun weitere Fragen:
zu 1. das bedeutet, da bei uns ein Jahresdienstplan erstellt wird ist der Schichtplanturnus 1 Jahr? was im Umkehrschluss bedeutet das erst nach Ablauf des Schichtplans abgerechnet wird?
zu 2. Das bedeutet im TVöD wird nach dem Schichtprinzip gerechnet und nicht nach dem Tagesprinzip, das es ja ein Urteil vom BAG 21.07.2015, Az. 9 AZR 145/14 gibt die Berechnung Klarstellt.
Ich Habe hier im Forum gelesen, was mir nicht bekannt war, das Wechselschichtarbeiter die nicht Dienstplanmassig für Feiertagsarbeit an Wochenfeiertagen eingeplant waren, sich die "entgangenen Stunden" auf Ihr Zeitkonto anrechnen dürfen.
Habe ich das Richtig interpretiert? In welchem Umfang darf dies geschehen, wir Arbeiten an Feiertagen im 2 Schichtprinzip das bedeutet 2x 12Std.
Darf ich dann auch diese 12Std eintragen?
Ausserdem ist mein Blick etwas vernebelt was Zulagen Ansprüche bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit betrifft.
Mir ist bekannt das beide Varianten gezählt werden als hätte ich gearbeitet.
Aber bedeutet dies dann auch, das ich die regulär angefallenen Zuschläge einfordern darf für Nacht/Sonntag usw.?
Im Nächsten Jahr soll der Schichtplan umgestellt werden, da weiteres Personal eingestellt wurde.
Meine Zeitschuld beträgt pro Woche 39h, ich habe den Dienstplan im Voraus Selbst schon einmal nachgerechnet, bei der neuen Schichtverteilung würde ich pro 4 Wochen entweder 12 oder 26 Minusstunden anhäufen, was jetzt vereinfacht gerechnet ~300 Minusstunden im Jahr bedeutet.
Auch hier ist meine Frage, wenn der Personalrat und die anderen Betreffenden Stellen diesen Dienstplan abnicken, kann es mir im eigentlichen Sinne doch egal sein.
Da es wohl wissentlich ist das die AN Ihre Jährliche Zeitschuld nicht erbringen können, kann ich von der Minderarbeit bei gleichem Gehalt Profitieren. (Annahmeverzug?)
Noch etwas ganz anderes, Gibt es eine Außergerichtliche Instanz die Anspruch genommen werden kann, wenn der PR Anfragen ignoriert bzw. sich nicht um die Regelung der AN Interessen kümmert?