Autor Thema: Eingruppierung: vom TVöD (09b) zum TV-L (09a)  (Read 2307 times)

wolfkill05

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Hallo zusammen!

Zu dem folgenden Thema habe ich bereits mehrere Themen gefunden, allerdings nichts hundertprozentig passendes... Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Da ich noch in der Ausbildung bin, fällt es mir schwer, mich in das Tarifrecht einzulesen.
Nun der Sachverhalt:

Meine Behörde hat eine Stelle XY nach EG 9a TV-L ausgeschrieben.
Eine Person wurde ausgewählt, welche bereist bei meiner Behörde gearbeitet hat (2016-2018, damals ebenfalls auf Stelle XY in EG 8 TV-L). Von 2019 bis heute arbeitet die Person bei einer Stadtverwaltung und ist dort in EG 9b TVöD eingruppiert.
Da bei meiner Behörde die EG 9b allerdings vergleichbar mit dem gehobenen Dienst und die EG 9a noch mittlerer Dienst wäre, stellt sich mir die Frage, wie die rechtliche Lage hier aussieht.

Kann nur die Stufe (hier: Stufe 4) "mitgenommen" bzw. angerechnet werden oder auch die Entgeltgruppe?

Kann die Person bei meiner Behörde in EG 9b eingruppiert werden? Wenn ja/nein, mit welcher Argumentation?

Vielen Dank im Voraus!  :-[ :)

Lars73

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Antw:Eingruppierung: vom TVöD (09b) zum TV-L (09a)
« Antwort #1 am: 21.07.2020 10:38 »
Die Person ist in E9b eingruppiert, wenn man ihr Aufgaben nach E9b überträgt. Wenn man Aufgaben nach E9a überträgt ist sie in E9a eingruppiert. Für die rechtliche Lage spielen Dinge wie "vergleichbar mittlerer Dienst" etc. keine Rolle.

Eine Mitnahme der Entgeltgruppe ist tariflich nicht vorgesehen. Die Stufe kann ggf. für die Stufenzuordnung herangezogen werden.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung: vom TVöD (09b) zum TV-L (09a)
« Antwort #2 am: 21.07.2020 10:42 »
Kann nur die Stufe (hier: Stufe 4) "mitgenommen" bzw. angerechnet werden oder auch die Entgeltgruppe?
EG nein
Anrecht auf Stufe 4 nein
Anrecht auf Stufe 3 nur wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt
Möglichkeit die Stufe 4 zu geben (kann-Regelung,  §16 ) ja

Zitat
Kann die Person bei meiner Behörde in EG 9b eingruppiert werden? Wenn ja/nein, mit welcher Argumentation?
/quote]Nur bei entsprechenden auszuübenden Tätigkeiten.

wolfkill05

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Antw:Eingruppierung: vom TVöD (09b) zum TV-L (09a)
« Antwort #3 am: 21.07.2020 11:03 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Angenommen die Person wird in E9a Stufe 4 eingestellt:
Kann die Person auch ihre Stufenlaufzeit aus dem TVöD angerechnet bekommen?
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Spid

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Antw:Eingruppierung: vom TVöD (09b) zum TV-L (09a)
« Antwort #4 am: 21.07.2020 11:06 »
Sofern förderliche Zeiten im entsprechenden Umfang vorliegen, ist die einzige Voraussetzung der Wille des AG.

wolfkill05

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Antw:Eingruppierung: vom TVöD (09b) zum TV-L (09a)
« Antwort #5 am: 21.07.2020 11:49 »
Perfekt, danke Spid!  :)

KakPuh

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Antw:Eingruppierung: vom TVöD (09b) zum TV-L (09a)
« Antwort #6 am: 21.07.2020 12:37 »
Sofern förderliche Zeiten im entsprechenden Umfang vorliegen, ist die einzige Voraussetzung der Wille des AG.

Für die Stufenlaufzeit? Ist das so? Wenn ich schon 2 Jahre in Stufe 3 bin, kann ich das zum nächsten AG mitnehmen?

Ich dachte die Laufzeiten beginnen grundsätzlich von vorn?




Spid

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Antw:Eingruppierung: vom TVöD (09b) zum TV-L (09a)
« Antwort #7 am: 21.07.2020 13:00 »
Die tarifliche Regelung läßt das bei der Berücksichtigung förderlicher Zeiten (§16 Abs. 2 Satz 4) durchaus zu. Bei der Übernahme der Stufe (§16 Abs. 2a) hingegen kann nur die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden, das wäre hier dann Stufe 3 oder Teile davon, nicht jedoch die Stufenlaufzeit in Stufe 3. Ersteres kann jedoch zusätzlich zu letzterem erfolgen.