Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Geltendmachung Eingruppierung, Hinweis auf § 37 TVöD/TV-L notwendig?

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Börnie:

--- Zitat von: Spid am 20.07.2020 12:49 ---Im geurteilten Fall hat der Kläger doch mit seinem Schreiben dargelegt, von welchem Zeitpunkt an er welche Vergütung begehrt, siehe ArbG Hamburg, Urteil v. 03.09.2009 - 17 Ca 102/09; ebenso im parallel vom BAG geurteilten Fall (BAG, Urteil vom 21.03.2012 – 4 AZR 266/10, vorgehend ArbG Hamburg 9. Kammer, Urteil v. 07.07.2009 - 9 Ca 596/08). Wenn man auf die Umstände tatsächlicher Art abhebt, genügt nicht der Blick in das Revisionsurteil, das seinerseits ja nur die revisionserheblichen Umstände im urteilserheblichem Maße des Berufungsurteils in seiner Begründung abarbeitet.

--- End quote ---
An die kam ich beide leider nicht dran, da diese nicht frei zugänglich sind und ich zurzeit keinen Zugriff auf Juris o.ä. habe. Daher habe ich hier gefragt ;)

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