zu 1. Du bekommst die Stelle. Der neue Dienstherr will Einsicht in deine Personalakte, du musst die Zustimmung geben. Neuer Dienstherr gibt dann das ok, dass Stelle für dich zur Verfügung steht. Dann musst du mit Begründung Versetzungsantrag bei deinen alten Dienstherrn stellen. Dein alter Dienstherr muss dann logischerweise zustimmen. Als ordentlicher Dienstherr wird er dem nicht entgegenstehen, könnte es aber, braucht dafür aber auch Gründe.
zu 2. Ja.
zu 3. I.d.R. nicht. Der neue Dienstherr kann aber ablehnen, wenn er z.B. aus der Personalakte Dinge erfährt, die ihm missfallen.
zu 4. Nein. Eventuell erfolgt aber Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, was dann quasi Art Probezeit ist.
zu 5. Nein. (aber unsicher
)
Ich hab das ganze schon mal durchgemacht, war aber nicht im schulischen oder hochschulischen Bereich.