Hallo zusammen,
ich wollte bei der VBL eine Beitragserstattung beantragen, da ich verbeamtet wurde. Nun stellt sich heraus, dass ich darauf keinen Anspruch darauf habe. Die Begründung dafür ist, dass für mich die Regelungen von VBL Ost gelten würden und danach habe ich den Anspruch auf die Erstattung erst nach Rente/Pension. Ich habe nur 24 Monate eingezahlt; zunächst habe ich als Wissenschaftlerin an einer Universität gearbeitet (VBL West) und danach beim Bund (VBL Ost). Könnte ich vielleicht dann die Beiträge für die Zeit an der Uni zurückerhalten?
So lautet die offizielle Regelung: „Im Tarifgebiet Ost ist keine Erstattung der Beiträge zur VBLklassik möglich. Hier können Sie auch nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst die Wartezeit für den auf Ihren Beiträgen beruhenden Anteil der Betriebsrente durch bloßen Zeitablauf erreichen.“ Ich verstehe nicht ganz, was damit gemeint ist...
Besten Dank schon mal für die Hilfe!