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Leistungsorientierte Anreize (Lobelia)
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Scully:
Hallo zusammen,
ich bin zum 30.06.2020 bei dem Arbeitgeber ausgeschieden. Der Arbeitgeber verweigert die Leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD, da die Dienstvereinbarung über die Lobelia voraussetzt, dass der Beschäftigt zum 31.07. eines Jahres beschäftigt sein muss.
Der Zeitraum der Lobelia ist vom 01.09.2019 - 31.07.2020.
Meint Ihr diese Regelung in der Dienstvereinbarung ist so rechtens, da ich ja immerhin 10/11 des Zeitraum beschäftigt gewesen war und per TVöD Anspruch auf die Leistungsorientierte Bezahlung habe? Ich denke, dass es klar ist, dass ich das ziemlich unfaier finde und überlegen weiter dagegen vorzugehen.
Vielen Dank schon mal.
Spid:
Ja.
Kat:
Ist ja auch nicht die einzige Zahlung, die mit Stichtag geregelt ist. Warum sollte sowas im TVÖD in Ordnung sein, in einer vom Personalrat und Arbeitgeber unterschriebenen Vereinbarung aber nicht?
Bastel:
Wenn man am 30.11 ausscheidet, gibt es auch keine JSZ. Shit happens.
darkmessiah:
--- Zitat von: Bastel am 21.07.2020 11:24 ---Wenn man am 30.11 ausscheidet, gibt es auch keine JSZ. Shit happens.
--- End quote ---
Es sei denn, es gilt im Betrieb der BT-K des TVöD...
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