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Höhergruppierung von TV-V 11 in TV-V 12

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MaiersKättche:
Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob ich nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit automatisch von Gruppe 11 in Gruppe 12 rutsche. In Anlage 1 zum TV-V steht unter 12.1 folgendes:
Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten.

Was vielleicht noch wichtig sein könnte: Ich habe einen befristeten Vertrag für 2 Jahre ("wir wollen Sie auf jeden Fall danach unbefristet einstellen..."). Und, ich bin aktuell in Stufe 3.

Über Antworten würde ich mich freuen.
Danke :)

Lars73:
Soweit du in der entsprechenden Fallgruppe der Entgeltgruppe 11 bist ja. Wenn du in der Fallgruppe 2 bist oder Fallgruppe 3 mit Tätigkeiten nach Fallgruppe 2 nicht.

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