Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung: vom TVöD (09b) zum TV-L (09a)
wolfkill05:
Perfekt, danke Spid! :)
KakPuh:
--- Zitat von: Spid am 21.07.2020 11:06 ---Sofern förderliche Zeiten im entsprechenden Umfang vorliegen, ist die einzige Voraussetzung der Wille des AG.
--- End quote ---
Für die Stufenlaufzeit? Ist das so? Wenn ich schon 2 Jahre in Stufe 3 bin, kann ich das zum nächsten AG mitnehmen?
Ich dachte die Laufzeiten beginnen grundsätzlich von vorn?
Spid:
Die tarifliche Regelung läßt das bei der Berücksichtigung förderlicher Zeiten (§16 Abs. 2 Satz 4) durchaus zu. Bei der Übernahme der Stufe (§16 Abs. 2a) hingegen kann nur die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden, das wäre hier dann Stufe 3 oder Teile davon, nicht jedoch die Stufenlaufzeit in Stufe 3. Ersteres kann jedoch zusätzlich zu letzterem erfolgen.
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