Hallo zusammen!
Zu dem folgenden Thema habe ich bereits mehrere Themen gefunden, allerdings nichts hundertprozentig passendes... Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Da ich noch in der Ausbildung bin, fällt es mir schwer, mich in das Tarifrecht einzulesen.
Nun der Sachverhalt:
Meine Behörde hat eine Stelle XY nach EG 9a TV-L ausgeschrieben.
Eine Person wurde ausgewählt, welche bereist bei meiner Behörde gearbeitet hat (2016-2018, damals ebenfalls auf Stelle XY in EG 8 TV-L). Von 2019 bis heute arbeitet die Person bei einer Stadtverwaltung und ist dort in EG 9b TVöD eingruppiert.
Da bei meiner Behörde die EG 9b allerdings vergleichbar mit dem gehobenen Dienst und die EG 9a noch mittlerer Dienst wäre, stellt sich mir die Frage, wie die rechtliche Lage hier aussieht.
Kann nur die Stufe (hier: Stufe 4) "mitgenommen" bzw. angerechnet werden oder auch die Entgeltgruppe?
Kann die Person bei meiner Behörde in EG 9b eingruppiert werden? Wenn ja/nein, mit welcher Argumentation?
Vielen Dank im Voraus!