Autor Thema: [NW] Wechsel Bundesland  (Read 2421 times)

VolkerApril

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[NW] Wechsel Bundesland
« am: 20.07.2020 15:51 »
Hallo,

ich habe schon im Forum gesucht, aber nicht genau gefunden, was für mich wichtig ist. Bitte um Entschuldigung, falls ich was übersehen habe.
Ich bin Lehrer (Beamter) in NRW und könnte evtl. an eine Hochschule in Bayern (ebenfalls Beamtenstelle; keine Professorenstelle) wechseln. Dazu einige Fragen:
1. Wie funktioniert das grundsätzlich? Habe was gefunden wie: Neuer Arbeitgeber (Dienstherr) beantragt Versetzung, alter Dienstherr muss zustimmen? Ist das korrekt und gibt es dazu Erfahrungen; könnte die Schulleitung oder wer anderer das ewig verzögern? Hat evtl. jemand was ähnliches gemacht und damit Erfahrung?
2. Werden mit der Versetzung auch die Pensionsansprüche/Jahre übertragen (Bin schon ein paar Jahre dabei)
3. Gibt es erneut eine Gesundheitsprüfung?
4. Gibt es erneut Probezeit?
5. Muss mir die Schulleitung für ein Vorstellungsgespräch freigeben?

Bin auch für alle anderen Tipps (alles was ich jetzt vergessen habe) dankbar!

Viele Grüße
Volker
« Last Edit: 21.07.2020 01:03 von Admin2 »

Feidl

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Antw:Wechsel Bundesland
« Antwort #1 am: 20.07.2020 17:24 »
zu 1. Du bekommst die Stelle. Der neue Dienstherr will Einsicht in deine Personalakte, du musst die Zustimmung geben. Neuer Dienstherr gibt dann das ok, dass Stelle für dich zur Verfügung steht. Dann musst du mit Begründung Versetzungsantrag bei deinen alten Dienstherrn stellen. Dein alter Dienstherr muss dann logischerweise zustimmen. Als ordentlicher Dienstherr wird er dem nicht entgegenstehen, könnte es aber, braucht dafür aber auch Gründe.
zu 2. Ja.
zu 3. I.d.R. nicht. Der neue Dienstherr kann aber ablehnen, wenn er z.B. aus der Personalakte Dinge erfährt, die ihm missfallen.
zu 4. Nein. Eventuell erfolgt aber Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, was dann quasi Art Probezeit ist.
zu 5. Nein. (aber unsicher ;D)

Ich hab das ganze schon mal durchgemacht, war aber nicht im schulischen oder hochschulischen Bereich.

bettelmusikant

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Antw:Wechsel Bundesland
« Antwort #2 am: 20.07.2020 21:17 »
zu 3: Kommt drauf an. Wir (Behörde in Hessen) machen das regelmäßig. Der Versorgungslastenträger wechselt ja (Land NRW --> Land Bayer bzw. manche Hochschulen haben ja selbst Dienstherreneigenschaft) Kann man also nur schwer pauschal beantworten.