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Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Asperatus:
Nach zwei Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit beträgt das Ruhegehalt 2 * 1,8 = 3,6 Prozent der letzten Dienstbezüge, nach drei Jahren 3 * 1,8 = 5,4 Prozent. Der Ruhegehaltsanspruch hat sich vom zweiten zum dritten Jahr um 1,8 Prozentpunkte, aber um 1,8 / 3,6 = 0,5 (50 Prozent) erhöht (Wartezeiten etc. nicht berücksichtigt).
Euphyll:
Ich bin frisch aus der Ausbildung und auch mit der Arbeitszeit überdurchschnittlich runter gegangen. Nicht jeder zählt auf Geld :) Man braucht ja auch Zeit fürs Geld ausgeben. Bei 40 Std.-Woche ist das unmöglich und ist nicht mehr zeitgemäß.
Sobald Home-Office geboten wird, bin ich bei Vollzeit dabei. Habe ich auch so kommuniziert.
Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.
In Zusammenspiel mit den ruhegehaltfähigen Bezügen wäre das dann das RG
2strong:
--- Zitat von: Asperatus am 20.08.2020 18:07 ---Nach zwei Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit beträgt das Ruhegehalt 2 * 1,8 = 3,6 Prozent der letzten Dienstbezüge, nach drei Jahren 3 * 1,8 = 5,4 Prozent. Der Ruhegehaltsanspruch hat sich vom zweiten zum dritten Jahr um 1,8 Prozentpunkte, aber um 1,8 / 3,6 = 0,5 (50 Prozent) erhöht (Wartezeiten etc. nicht berücksichtigt).
--- End quote ---
Genau. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang vernünftigerweise in Steigerungen in Prozentpunkten.
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