Hallo zusammen,
Ein Beamter (2. QE) führt vertretungsweise (nun schon mehr als 2 Jahre) Zahlungsläufe durch. Dieser Zahlungslauf liegt "normalerweise bei der SGL (3. QE, diese hat ihn auch in der Stellenbeschreibung). Die Durchführung des Laufes wird auf absehbare Zeit bei dem 2. QEler bleiben.
Kann er verlangen, dass dies in die Stellenbeschreibung aufgenommen wird? Angenommen der Lauf dürfte gar nicht bei einem 2. QEler liegen, könnte das Personalamt dies dann "verbieten"? Dieses müsste ja theoretisch die geänderte Stellenbeschreibung vorgelegt bekommen, oder? Die Durchführung des Laufes wird in der Beurteilung lediglich beiläufig erwähnt.
Danke und viele Grüße
K.