Autor Thema: Eingruppierung TVöD-VKA  (Read 4222 times)

Polarbär

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Eingruppierung TVöD-VKA
« am: 23.07.2020 21:15 »
Hallo Leute,

Wie würdet ihr folgende Stelle eingruppieren?

Das Aufgabengebiet umfasst:
• verantwortungsbewusste hauswirtschaftliche Tätigkeit auf den von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erforderlichen Grundlagen, dem Infektionsschutzgesetz und der Lebensmittelverordnung
• organisatorische Vor- und Nachbereitung des Mittagessens nach unserem Mittagsversorgungskonzept
 •eigenständige Zubereitung des Mittagsessens und von Nachtischen sowie Zwischenmahlzeiten
• Reinigungs- und Hygienemaßnahmen im Küchenbereich
• selbstständiger Einkauf von Lebensmitteln, Koordination von Lieferdiensten

Wir erwarten:
• eine abgeschlossene Berufsausbildung als Hauswirtschafter*in oder eine vergleichbare Berufsausbildung
• Erfahrung im hauswirtschaftlichen Bereich gute Kenntnisse bei der Zubereitung von Speisen für mehrere Personen im Kind- und
Jugendalter
• Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten und zur Selbstorganisation sowie ein gutes Zeitmanagement
• ggf. Bereitschaft einer dienstlichen Nutzung des privaten Fahrzeuges


Die Stellenausschreibung war für eine Hauswirtschafterin für einen Kindergarten/ein Familienzentrum. Zudem ist der Stelle noch eine zusätzliche Küchenkraft unterstellt mit koordiniert werden soll.
Das ganze ist in der E3 eingestuft. Nach der Beschreibung im alten BAT wäre das vermutlich auch richtig. Aber der TVöD gibt ja eigentlich die E5 für Arbeitskräfte mit mindestens 3 jähriger Ausbildung (wie hier ja im ersten Punkt auch gefordert)


Auch die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände sagt auf ihrer Website bzgl. der Entgeltordnung:

"Auf folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Eingruppierungsrecht ist besonders hinzuweisen:

...

Einstiegseingruppierung von Beschäftigten mit mindestens dreijähriger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechender Tätigkeit grundsätzlich in Entgeltgruppe 5."

Quelle: https://www.vka.de/schwerpunkte/entgeltordnung

Viele Grüße
Polarbär

Spid

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Antw:Eingruppierung TVöD-VKA
« Antwort #1 am: 23.07.2020 21:43 »
Stellen sind nicht eingruppiert. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - weshalb es auch nicht weiter relevant ist, was der AG fordert, sondern was für die Tätigkeit erforderlich ist. Ich sehe nicht, daß eine dreijährige Berufsausbildung für die auszuübende Tätigkeit erforderlich wäre. Das wäre der Fall, wenn das Mittagsversorgungskonzept zu erstellen oder weiterzuentwickeln wäre, Speisepläne nach dem besonderen Ernährungsbedürfnissen zu erstellen wären o.ä.

Polarbär

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Antw:Eingruppierung TVöD-VKA
« Antwort #2 am: 23.07.2020 22:54 »
Ich sehe, die Stellenbeschreibung gibt nicht so viel her. Verzeihung, ich komme aus einem Betrieb in dem die Stellenausschreibung auch auf das Jobprofil passt und es deswegen irrelevant ist, ob nun die Tätigkeit des TB oder seine Stelle eingruppiert ist.

Ich Versuche es Mal genauer zu beschreiben und die Tätigkeiten zu nennen:

Das Konzept sagt frisch und regional.
In diesem nicht wirklich eng gesteckten Rahmen sind die kompletten Speisepläne nach den Bedürfnissen (Allergien, religiös begründete Kostformen, krankheitsbedingte Diätformen, etc.) von Kindern zu erstellen und immer wieder abzuändern. Die Speisepläne müssen auch entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget kalkuliert werden. Die Ausgestaltung der Lieferanten, des Einkaufs und wie Lebensmittel am Ende vorbereitet werden (Stichwort: kaufen vs. selber machen) steht der Hauswirtschafterin im Rahmen ihrer zur Verfügung stehen Kapazitäten und des Budgets weitgehend frei.
Zusätzlich Erstellung von Reinigungs-/ Hygienekonzepten und Kontrolle der Maßnahmen.
Die eigentliche Speisenzubereitung wird hauptsächlich durch eine Küchenkraft durchgeführt.
Diese wird interessanterweise auch  in der E3 eingruppiert, arbeitet aber als ausführende Kraft.

Die Beschäftigte untersteht keinem Ernährungsberater  oder einer hauswirtschaftlichen Leitung welche eine fachliche Kontrollfunktion ausübt, bzw. am Ende alles abnickt (also kein "Woher soll ich denn wissen, das Erdnüsse und Sellerie Allergene sind?" wenn ein paar Kids nach dem Mittag einen anaphylaktischen Schock bekommen). Sie ist komplett eigenverantwortlich für ihre Einsatzstätte.

Ich denke, diese Punkte übersteigen das Grundwissen eines Un-/Angelernten doch etwas. Aber ich lasse mich gerne belehren.

VG

Polarbär

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Antw:Eingruppierung TVöD-VKA
« Antwort #3 am: 23.07.2020 23:08 »
"Diese wird interessanterweise auch  in der E3 eingruppiert, arbeitet aber als ausführende Kraft."

Sorry: Der AG vertritt die Rechtsmeinung, dass deren nicht vorübergehend ausgeübte Tätigkeiten der EG3 entsprechen.

War das jetzt näher dran? :)

Spid

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Antw:Eingruppierung TVöD-VKA
« Antwort #4 am: 24.07.2020 06:33 »
Weder die Tätigkeit des TB noch die Stelle ist eingruppiert. Es gibt einzig und allein tarifliche Regelungen zur Eingruppierung von TB.

Wenn zwischen den Parteien unstrittig ist, daß das die auszuübende Tätigkeit ist und keine Überleitung in die Entgeltordnung stattfand, die maßgebliche Tätigkeit also erst nach dem 31.12.2016 auszuüben ist, dürfte sich bei einem anzunehmenden einzigen großen Arbeitsvorgang eine Eingruppierung in E9a ergeben, sofern die Voraussetzung in der Person erfüllt ist. Wenn es sich hingegen nur um die im Startbeitrag beschriebene Tätigkeit als auszuübende Tätigkeit handelt und die im weiteren Verlauf beschriebenen Tätigkeiten wurden im Wege der Job Crafting durch die TB oder subalternes Führungspersonal zusammengestellt, etwa weil „es sonst keiner macht“, gibt es keinen Anspruch. Gleiches gilt, wenn die TB in die EGO übergeleitet wurde (mutmaßlich dann in E3) und keinen Antrag auf Höhergruppierung gestellt hat.

Polarbär

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Antw:Eingruppierung TVöD-VKA
« Antwort #5 am: 24.07.2020 19:46 »
Das Arbeitsverhältnis besteht erst seit kurzem (Mai 2020). Also keine Überleitung oder ähnliches. Die unten genannten Tätigkeiten sind seit Beginn an Bestandteil der Stelle. Die Einrichtung wurde neu eröffnet, was es auch nicht möglich macht, das vorherige MA diese Tätigkeiten "weil es sonst keiner macht", langsam mit übernommen haben.

Die TB wurde direkt aus einer Beschäftigung im TV-L eingestellt. Die Beschäftigung dort wurde mit E3 vergütet, was auch den Anforderung an die Tätigkeit gerecht wurde.

Ich vermute die persönliche Voraussetzung für die E9a wären Studium, Meister- oder Technikerschule. Diese sind nicht gegeben, nur die 3-jährige Ausbildung zur Hauswirtschafterin. Dann würde eine EG weniger festgesetzt, richtig?

Also bewegt man sich (je nach Bewertung) realistisch im Bereich von E5-E8?

Wie stößt man denn den Prozess so einer Überprüfung richtig an? Und wenn dann würde es ja auch bloß Sinn machen, dies nach der 6-monatigen Probezeit zu tun. Denn der AG kann ja noch versuchen einen neuen MA zu Finden der die Tätigkeit (aufgrund von unwissenheit) für die E3 ohne zu murren ausführt.

Spid

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Antw:Eingruppierung TVöD-VKA
« Antwort #6 am: 24.07.2020 20:59 »
Die Voraussetzung in der Person für die E9a ist dieselbe wie für E5 im allg. Teil der EGO: eine dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die ist gem. Sachverhaltsschilderung gegeben. Mithin ergibt sich eine E9a.

Sofern unstrittig ist, daß die nachgeschobenen Tätigkeiten, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Sachverhaltsschilderung waren, sollte man sich diese bestätigen lassen. Anschließend erhebt man Eingruppierungsfeststellungsklage kombiniert mit einer auf das zustehende Entgelt gerichteten Leistungsklage. Sofern diese bis sechs Monate nach dem tariflichen Zahlungstermin des ersten Entgelts erhoben wird, erübrigt sich auch eine separate Geltendmachung gegen den AG. Es bleibt also nach Ende der Wartezeit des KSchG ein knapper Monat Zeit dafür.