Hallo Leute,
Wie würdet ihr folgende Stelle eingruppieren?
Das Aufgabengebiet umfasst:
• verantwortungsbewusste hauswirtschaftliche Tätigkeit auf den von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erforderlichen Grundlagen, dem Infektionsschutzgesetz und der Lebensmittelverordnung
• organisatorische Vor- und Nachbereitung des Mittagessens nach unserem Mittagsversorgungskonzept
•eigenständige Zubereitung des Mittagsessens und von Nachtischen sowie Zwischenmahlzeiten
• Reinigungs- und Hygienemaßnahmen im Küchenbereich
• selbstständiger Einkauf von Lebensmitteln, Koordination von Lieferdiensten
Wir erwarten:
• eine abgeschlossene Berufsausbildung als Hauswirtschafter*in oder eine vergleichbare Berufsausbildung
• Erfahrung im hauswirtschaftlichen Bereich gute Kenntnisse bei der Zubereitung von Speisen für mehrere Personen im Kind- und
Jugendalter
• Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten und zur Selbstorganisation sowie ein gutes Zeitmanagement
• ggf. Bereitschaft einer dienstlichen Nutzung des privaten Fahrzeuges
Die Stellenausschreibung war für eine Hauswirtschafterin für einen Kindergarten/ein Familienzentrum. Zudem ist der Stelle noch eine zusätzliche Küchenkraft unterstellt mit koordiniert werden soll.
Das ganze ist in der E3 eingestuft. Nach der Beschreibung im alten BAT wäre das vermutlich auch richtig. Aber der TVöD gibt ja eigentlich die E5 für Arbeitskräfte mit mindestens 3 jähriger Ausbildung (wie hier ja im ersten Punkt auch gefordert)
Auch die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände sagt auf ihrer Website bzgl. der Entgeltordnung:
"Auf folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Eingruppierungsrecht ist besonders hinzuweisen:
...
Einstiegseingruppierung von Beschäftigten mit mindestens dreijähriger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechender Tätigkeit grundsätzlich in Entgeltgruppe 5."
Quelle:
https://www.vka.de/schwerpunkte/entgeltordnungViele Grüße
Polarbär