Autor Thema: Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung  (Read 6798 times)

Kat

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Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #15 am: 13.07.2020 06:47 »
Geht der A2 ohne vorher den A1 gemacht zu haben?

Spid

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Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #16 am: 13.07.2020 06:59 »
Hallo Christiano,

es gibt im Bürobereich fast keine mit EG4 bewertete Tätigkeiten. Höchstens wenn man ausschließlich Posteingänge einscannt o.ä. wäre das vorstellbar. Aber es gibt eine Menge E6 Tätigkeiten, die zuweisbar wären.

Inwiefern wäre eine E6-Tätigkeit im Sachverhalt zuweisbar?

Kaiser80

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Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #17 am: 13.07.2020 07:12 »
Geht der A2 ohne vorher den A1 gemacht zu haben?
Im Bereich KAV NW ja, mit Zulassungsverfahren

WasDennNun

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Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #18 am: 13.07.2020 08:11 »
es gibt im Bürobereich fast keine mit EG4 bewertete Tätigkeiten. Höchstens wenn man ausschließlich Posteingänge einscannt o.ä. wäre das vorstellbar. Aber es gibt eine Menge E6 Tätigkeiten, die zuweisbar wären.
Also bei uns gibt es genug Bürokräfte, die nur E3er Tätigkeiten zu machen haben, da ist höheres eher seltener.

Pseudonym

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Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #19 am: 13.07.2020 21:21 »
es gibt im Bürobereich fast keine mit EG4 bewertete Tätigkeiten. Höchstens wenn man ausschließlich Posteingänge einscannt o.ä. wäre das vorstellbar. Aber es gibt eine Menge E6 Tätigkeiten, die zuweisbar wären.
Also bei uns gibt es genug Bürokräfte, die nur E3er Tätigkeiten zu machen haben, da ist höheres eher seltener.

Was seid ihr? Ein Briefzentrum mit überwiegend am Briefumschlag leckender Tätigkeit? Mal ernsthaft: derartige Tätigkeiten im Bürodienst fallen doch seit vielen vielen Jahren dem technischen Fortschritt zum Opfer.

nichts_tun

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Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #20 am: 13.07.2020 22:24 »
es gibt im Bürobereich fast keine mit EG4 bewertete Tätigkeiten. Höchstens wenn man ausschließlich Posteingänge einscannt o.ä. wäre das vorstellbar. Aber es gibt eine Menge E6 Tätigkeiten, die zuweisbar wären.
Also bei uns gibt es genug Bürokräfte, die nur E3er Tätigkeiten zu machen haben, da ist höheres eher seltener.

Was seid ihr? Ein Briefzentrum mit überwiegend am Briefumschlag leckender Tätigkeit? Mal ernsthaft: derartige Tätigkeiten im Bürodienst fallen doch seit vielen vielen Jahren dem technischen Fortschritt zum Opfer.

Solange analoge Post ankommt, muss die im Regelfall irgendwo eingescannt werden. Akten müssen zusammengestellt und registriert werden. Digitale Postfächer müssen bedient werden. Hier sind solche Tätigkeiten, je nach Ausprägung, in die EG 2 - EG 4 eingruppiert.

Cristiano

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Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #21 am: 24.07.2020 12:23 »


Laut Personalern darf ich ohne ein Auswahlverfahren AL2 machen.
Nicht sofort aber in 1-2 Jahren. Die würden auf mich zu kommen.


Cristiano

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Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #22 am: 24.07.2020 12:28 »
Hallo Christiano,

es gibt im Bürobereich fast keine mit EG4 bewertete Tätigkeiten. Höchstens wenn man ausschließlich Posteingänge einscannt o.ä. wäre das vorstellbar. Aber es gibt eine Menge E6 Tätigkeiten, die zuweisbar wären.

Inwiefern wäre eine E6-Tätigkeit im Sachverhalt zuweisbar?

Würde mich auch sehr interessieren...