Hallo,
wir haben eine sehbehinderte verbeamtete Person bei uns im Amt (Land Berlin), die nunmehr beantragt hat, dass ihr zur Teilhabe am Arbeits- und Sozialleben eine Maßnahme zum Einüben der Braille-Schrift in Kombination mit einer auf den konkreten Arbeitsplatz und die dort eingesetzte Software bezogene Anwendungsschulung finanziert wird.
Ein entsprechender Arbeitsplatz ist der Person bereits vor einiger Zeit bereitgestellt worden.
Das Integrationsamt hat eine Kostentragungspflicht verneint, da dieses die Fürsorgepflicht des Dienstherren als vorrangig erachtet.
Meine Recherche hat mich bis jetzt nicht wirklich weitergebracht, wer primär in der Pflicht ist die Kosten zu zahlen. § 185 SGB IX spricht immer nur von das Integrationsamt kann Zuschüsse oder die Gesamtkosten zahlen.
Vielleicht hat ja jemand von Euch einen Hinweis oder ähnlichen Fall schon einmal gehabt.