Autor Thema: Förderung sehbehinderte verbeamtete Person  (Read 1399 times)

Rudiberlin

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Förderung sehbehinderte verbeamtete Person
« am: 24.07.2020 10:51 »
Hallo,

wir haben eine sehbehinderte verbeamtete Person bei uns im Amt (Land Berlin), die nunmehr beantragt hat, dass ihr zur Teilhabe am Arbeits- und Sozialleben eine Maßnahme zum Einüben der Braille-Schrift in Kombination mit einer auf den konkreten Arbeitsplatz und die dort eingesetzte Software bezogene Anwendungsschulung finanziert wird.
Ein entsprechender Arbeitsplatz ist der Person bereits vor einiger Zeit bereitgestellt worden.

Das Integrationsamt hat eine Kostentragungspflicht verneint, da dieses die Fürsorgepflicht des Dienstherren als vorrangig erachtet.

Meine Recherche hat mich bis jetzt nicht wirklich weitergebracht, wer primär in der Pflicht ist die Kosten zu zahlen. § 185 SGB IX spricht immer nur von das Integrationsamt kann Zuschüsse oder die Gesamtkosten zahlen.

Vielleicht hat ja jemand von Euch einen Hinweis oder ähnlichen Fall schon einmal gehabt.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,794
Antw:Förderung sehbehinderte verbeamtete Person
« Antwort #1 am: 24.07.2020 16:01 »
Hallo Rudi,

wer hat den Arbeitsplatz, damit meinst Du wohl das technische Equippement bereit gestellt?   Ich würde damit argumentieren, dass der Kostenträger dann auch die Schulung bezahlt, da es sonst eindeutig eine  Fehlinvestition wäre. Ich würde es als eine direkte Folge des Erstinvestment betrachten und frage mich warum es nicht von vornherein mit beantragt wurde.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,794
Antw:Förderung sehbehinderte verbeamtete Person
« Antwort #2 am: 24.07.2020 16:04 »
Ps Beim nächsten Antrag beim IAmt würde ich Teilhabe Sozialleben weglassen. Krankenkassen und I Amt schieben sonst die Zuständigkeiten hin und her, obwohl das Quatsch ist. Zuhause sieht man ja genauso schlecht wie im Büro.