Autor Thema: Dienstunfähigkei  (Read 3483 times)

Paumali

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Dienstunfähigkei
« am: 25.07.2020 12:15 »
Hallo Zusammen,
Mein Dienstherr (BA) hat mir mitgeteilt das ich aufgrund einer längeren Erkrankung nun aus dem Dienst in den Vorruhestand entlassen werden soll.
Ich war beim Amtsarzt, das Gutachten ist leider negativ ausgefallen. Was kann ich nun tun? Ich möchte meinen Dienst weiter verrichte und fühle mich dazu auch in der Lage. Die Arbeitsunfähigkeit endet am 01.08.20. Kann(muss)  ich am 03.08.20 dienstbereit in meiner Dienststelle erscheinen?


clarion

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Antw:Dienstunfähigkei
« Antwort #1 am: 25.07.2020 12:44 »
Man wird dir eine Zur Ruhesetzungverfügung aushändigen, der Du widersprechen und gegen die Du ggf. klagen musst. Da solltest Du Dir dann auch einen Rechtsbeistand dazu holen. Bis dahin musst Du Dich krank schreiben lassen oder zum Dienst erscheinen. Da man aber Dich nicht einfach aus Lust und Laune zum Amtsarzt geschickt haben wird, bist Du wahrscheinlich entweder sehr lange oder häufig krank gewesen. Das wird auch für den Dienstherrn ein Problem gewesen sein. Insofern solltest Du mal abklären, ob Du überhaupt willkommen wärest. Sind es rein monetäre Gründe arbeiten zu wollen oder fällt Dir zu Hause die Decke auf den Kopf?

Paumali

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Antw:Dienstunfähigkei
« Antwort #2 am: 25.07.2020 13:04 »
Danke für deine Informationen.
Selbstverständlich spielen die geringeren Bezüge eine Rolle. Ich bin im 41 Dienstjahr, Beamter auf Lebenszeit und aufgrund der Erkrankungen  nun schwerbindert mit einem GdB 70. Ich glaube nicht das mein Dienstherr mich des Hauses verweisen darf. Eine anderweitige Verwendung wurde ohne Rücksprache mit mir ausgeschlossen. Heißt es nicht immer
"Verwenden vor Versorgen"?


clarion

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Antw:Dienstunfähigkei
« Antwort #3 am: 25.07.2020 15:36 »
Hallo, als Führungskraft der unteren Ebene kann ich Dir sagen, dass eine gesundheitliche angeschlagene Person eine Belastung für das Team ist, denn jemand muss die Arbeit schließlich machen. Es ist auch nicht so einfach eine andere Verwendung zu finden, wo Du weniger krank bist.

Ich nenne deinen Dienstherrn nicht, aber so könnte es sein.

In unserem Haus sind die Zeiten vorbei, wo Kranke beliebig lange mit durchgezogen werden (können). Bei uns wurden die letzten Jahre so einige in Rente oder Pension geschickt. Die allermeisten waren auch ganz froh darüber. V.a. die Beamten konnten trotzdem noch auf eine akzeptable Pension kommen.

Asperatus

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Antw:Dienstunfähigkei
« Antwort #4 am: 26.07.2020 10:09 »
Selbstverständlich spielen die geringeren Bezüge eine Rolle. Ich bin im 41 Dienstjahr, Beamter auf Lebenszeit...

Mit welchen  Abschlägen rechnest du konkret beim Ruhegehalt, wenn du jetzt dienstunfähig in den Ruhestand versetzt wirst im Vergleich dazu, wenn du zum Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand trittst?

clarion

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Antw:Dienstunfähigkei
« Antwort #5 am: 26.07.2020 10:32 »
Die Abschläge zur Regelaltersgrenze werden nicht so hoch sein. Im Vergleich zur vollen Besoldung wird es aber weniger sein. Ich vermute darauf zielt Paulmali ab.

bieneMaja

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Antw:Dienstunfähigkei
« Antwort #6 am: 04.08.2020 23:54 »
Da solltest Du Dir dann auch einen Rechtsbeistand dazu holen.
@Paumali: Du solltest dir SOFORT einen Rechtsbeistand holen.

Da man aber Dich nicht einfach aus Lust und Laune zum Amtsarzt geschickt haben wird, bist Du wahrscheinlich entweder sehr lange oder häufig krank gewesen.
Es genügen bereits bloße Zweifel des Dienstherrn amtsärztliche Untersuchungen anzuordnen. Also auch mehrfach, bei verschiedenen Amtsärzten. Abhängig vom dem Ergebnis, das sich der Dienstherr wünscht.