Autor Thema: TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort  (Read 2945 times)

MaJo1

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TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
« am: 12.08.2020 17:44 »
Guten Abend Kameraden und Kollegen!

Ich habe ein etwas delikates Problemchen bei dem ich mal geballtes Fachwissen benötige.

Zum Sachverhalt:
- 2008 wurde ich ohne Zusage der UKV nach A Stadt in Kaserne X versetzt. Dort erhielt ich TG nach §6, 52 Km einfach. Soweit, so gut. Ist unbestritten!
- 2011 wurde ich ohne Zusage der UKV nach A Stadt in Kaserne Y versetzt. Obwohl die neue Dienstelle im Einzugsgebiet meiner Wohnung lag erhielt ich TG nach §6. Ursächlich dafür war der Unterschied kürzeste 28 Km/verkehrsübliche Enternung 34 Km was der Bearbeiter nicht wusste.
- 2012 wurde ich ohne Zusage der UKV wieder nach A Stadt in Kaserne X versetzt. Obwohl die neue Dienststelle am gleichen Ort wie die bisherige war erhielt ich wiederum TG nach §6, wieder 52 Km einfach. Ebenfalls lag der Fehler beim Bearbeiter der Abrechnungsstelle.

Durch einen Zufall viel nun auf, dass der TG-Bezug seit 2011 nicht rechtmäßig war. Da mir keine Schuld angelastet wird erfolgt keine Rückzahlungsforderung der überzahlten Jahre. Jedoch werden die weiteren TG-Zahlungen nun eingestellt.

Für mich ist das ganze nun aus TGV-Sicht (§1 Abs 3 (1)) klar. Die Anspruchsvoraussetzungen sind für sich allein stehend sind nachvollziehbar. Logisch betrachtet macht das in meinem Fall aber überhaupt keinen Sinn! Ich werde 2 Mal in die gleiche Kaserne aus dienstlichen Gründen versetzt. Im ersten Fall wird TG rechtmäßig gezahlt, im zweiten Fall war und vor allem bleibt er unrechtmäßig.

Kennt dazu jemand ein Referenzurteil, das den TG-Anspruch trotz formal fehlenden Voraussetzungen ermöglicht?

LG




Asperatus

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Antw:TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
« Antwort #1 am: 12.08.2020 18:45 »
Ohne Rechtsgrundlage kein Rechtsanspruch. Man sollte froh sein, solange ohne Rechtsgrundlage TG erhalten zu haben.

Liegt denn die Wohnung nicht in A-Stadt?

Vielleicht hilft § 7 Abs. 1 TGV weiter: "Anspruch auf Trennungsgeld besteht weiter, wenn sich aus Anlaß einer neuen Maßnahme nach § 1 Abs. 2 der neue Dienstort nicht ändert."

Andererfalls würde bei einem berechtigten TG-Anspruch und Versetzung innerhalb des Dienstortes der TG-Anspruch entfallen, was vom Verordnungsgeber nicht gewollt gewesen sein dürfte.

MaJo1

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Antw:TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
« Antwort #2 am: 12.08.2020 19:21 »
Klar bin ich froh TG bekommen zu haben. Das gab es aber ja nicht für umme.

Nein, die Wohnung liegt in B-Stadt, aber halt im Einzugsgebiet zu A-Stadt Kaserne Y.

Die Versetzung nach A-Stadt Kaserne Y dauerte nur ein Jahr und wahr dienstlich veranlasst ohne die Möglichkeit Versetzungshinderungsgründe geltend machen zu können.

Witzigerweise würde der TG-Anspruch heute noch rechtmäßig bestehen, wenn die Versetzung nach A-Stadt Kaserne Y nicht stattgefunden hätte.

Nein §7 ist für den Fall, dass ein TG-Anspruch besteht und du dann den DP wechselst.

Ob das so gewollt ist bezweifle ich. Die Einschränkung Einzugsgebiet und gleicher Dienstort für sich gesehen machen Sinn. In Kombination wie in meinem Fall jedoch absolut nicht. TG soll Mehrkosten der dienstl. veranlassten Versetzung mildern. Ich wurde dienstlich versetzt in gucke jetzt entschädigungstechnisch für immer in A-Stadt in die Röhre. Es sei denn, ich würde irgendwann an einen ganz anderen Standort mit TG-Abspruch versetzt und dann wieder zurück nach A-Stadt Kaserne X. Dann wäre alles tutti.

Btw: A-Stadt steht für eine deutsche Millionenstadt. Kaserne X und Kaserne Y liegen 26 Km voneinander entfernt.

Zum Thema Rechtsgrundlage keinen Rechtsanspruch. Daher ja meine Frage nach einer zitierbaren Rechtsprechung.

Rollo83

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Antw:TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
« Antwort #3 am: 13.08.2020 07:27 »
Guten Morgen,

bisschen kompliziert das Ganze.

1. Versetzung ohne UKV, TG rechtmäßig da weiter als 30Km vom Dienstort entfernt und gezahlt
2. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig da weniger als 30Km vom Dienstort entfernt und trotzdem gezahlt
3. Versetzung ohne UKV, TG rechtmäßig da weiter als 30Km vom Dienstort entfernt und wird nicht mehr gezahlt

Hab ich das so richtig verstanden?
Mit welcher Begründung wird denn das TG bei der 3. Versetzung nicht mehr bezahlt?

MaJo1

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Antw:TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
« Antwort #4 am: 13.08.2020 17:45 »
So ist es richtig:


1. Versetzung ohne UKV, TG rechtmäßig da 52Km vom Wohnort entfernt und gezahlt
2. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig da weniger als 30Km vom Wohnort entfernt und trotzdem gezahlt
3. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig trotz 52Km zum Wohnort entfernt und wurde gezahlt, jedoch in Zukunft nicht mehr, da gleicher Standort wie 2.
« Last Edit: 13.08.2020 17:59 von MaJo1 »

Asperatus

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Antw:TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
« Antwort #5 am: 13.08.2020 18:04 »
Wann wurde festgestellt, dass der TG-Bezug ab 2011 unrechtmäßig war? Nach Antritt der dritten Verwendung ab 2012? Wichtig wäre meines Erachtens, dass gegen den Bescheid, die Rücknahme des Verwaltungsaktes in Form der Zusage des Trennungsgeldes, fristgerecht Widerspruch eingelegt wird. Da es hier um Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe geht, würde ich dringend dazu raten, sich anwaltlichen Rat (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) zu suchen und ggf. vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.

Meines Erachtens könnte hier evtl. § 48 Abs. 2 VwVfG einschlägig sein: "Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist."

Vielleicht hat die Behörde auch einen Formfehler begangen, als sie den Verwaltungsakt zurückgenommen hat. Um dies zu prüfen, sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzugezogen werden.

MaJo1

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Antw:TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
« Antwort #6 am: 13.08.2020 18:22 »
Dass die Trennungsgeld Zahlung unrechtmäßig war wurde jetzt erst festgestellt. Eine Rückforderung wird aber nicht gestellt, da mir hier keine Schuld angelastet wird.

Momentan geht es mir darum, dass auch zukünftig weiter Trennungsgeld gezahlt wird.

Ich habe jetzt momentan (Versetzung Nr.3) die gleichen täglichen Pendelkosten, wie (Versetzung Nr.1) da beide Dienstorte identisch sind. Bei Versetzung Nr.1 wurde Trennungsgeld gezahlt, aber jetzt soll halt keins mehr gezahlt werden, da es sich bei der Versetzung Nr.2 und Nr.3 um die gleiche politische Gemeinde handelt.

Zur Zeit befindet sich die ganze Sache noch in der Überprüfung der Anspruchsvorausseztungen. Dazu habe ich Stellung genommen und daraufhin wird wohl die nächsten Wochen der abschließende Bescheid ergehen. Danach steht mir der Beschwerde Weg offen.

Rollo83

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Antw:TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
« Antwort #7 am: 13.08.2020 18:27 »
So ist es richtig:


1. Versetzung ohne UKV, TG rechtmäßig da 52Km vom Wohnort entfernt und gezahlt
2. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig da weniger als 30Km vom Wohnort entfernt und trotzdem gezahlt
3. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig trotz 52Km zum Wohnort entfernt und wurde gezahlt, jedoch in Zukunft nicht mehr, da gleicher Standort wie 2.

Wie kann denn 2 und 3 gleicher Standort sein wenn bei 2 die Strecke unter 30km ist und bei 3. 52km ???

Spid

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Antw:TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
« Antwort #8 am: 13.08.2020 18:44 »
So ist es richtig:


1. Versetzung ohne UKV, TG rechtmäßig da 52Km vom Wohnort entfernt und gezahlt
2. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig da weniger als 30Km vom Wohnort entfernt und trotzdem gezahlt
3. Versetzung ohne UKV, TG unrechtmäßig trotz 52Km zum Wohnort entfernt und wurde gezahlt, jedoch in Zukunft nicht mehr, da gleicher Standort wie 2.

Wie kann denn 2 und 3 gleicher Standort sein wenn bei 2 die Strecke unter 30km ist und bei 3. 52km ???

Das ist in Köln bspw. überhaupt kein Problem. Die Luftwaffenkaserne und die Lüttichkaserne liegen 26 km auseinander.

Rollo83

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Antw:TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
« Antwort #9 am: 14.08.2020 09:09 »
Das ist mir schon bewusst, zufällig sitzt ich da sogar, aber das ist doch dann nicht der gleiche Standort nur weil beide Standorte in der gleichen Stadt sind oder ?

Spid

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Antw:TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
« Antwort #10 am: 14.08.2020 09:23 »
Erstens ist es derselbe Standort, erkennbar am Vorhandensein genau eines Standortältesten in ganz Köln, und zweitens ist es derselbe Dienstort, erkennbar daran, daß es dieselbe politische Gemeinde ist.

MaJo1

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Antw:TG §6 Einzugsgebiet vs gleicher Dienstort
« Antwort #11 am: 14.08.2020 11:47 »
Erstens ist es derselbe Standort, erkennbar am Vorhandensein genau eines Standortältesten in ganz Köln, und zweitens ist es derselbe Dienstort, erkennbar daran, daß es dieselbe politische Gemeinde ist.

Vollkommen richtig.

Einmal am Standort einen TG-Ansprung verloren, lebt dieser im gesamten Standort nicht mehr auf. Das ist ja auch genau der Grund warum ich der Ansicht bin, dass das nicht im Interesse des Gesetzgebers gewesen ist, als er die TGV erlassen hat. Es geht bei der TGV immer darum, eine Schlechterstellung des Betroffenen zu verhindern - schon allein wegen der §§ 31 SG "Fürsorge" und 78 BBG "Fürsorgepflicht des Dienstherrn".