In den Stellenausschreibungen meines Arbeitgebers (gesetzliche Krankenkasse) war kürzlich bei einer ausgeschriebenen Referentenstelle (VG 13) als Formalqualifikation zu lesen: abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Anm: Master/entspricht DQR 7) oder Krankenkassenbetriebswirt (Anm.: entspricht aktuell DQR 5, Stundenanzahl der Fortbildung zu gering für DQR 6). Die Tätigkeitsbeschreibung enthielt eindeutig Aufgaben, die nur mit Wissen aus einem Hochschulstudium bearbeitet werden können.
Jetzt höre ich von der Personalabteilung, dass der Krankenkassenbetriebswirt einem wissenschaftlichen Hochschulstudium (Master) gleichwertig ist. Der Krankenkassenbetriebswirt ist ein staatlicher Fortbildungsabschluss.
Für diese Stelle wurde dann ein Bewerber ausgewählt, der den Krankenkassenbetriebswirt hat.
Ich bin der Meinung, dass die Formalqualifikation in der Stellenausschreibung falsch gewählt wurde. Bewerber mit Abschluss Krankenkassenbetriebswirt zuzulassen, um bestimmte Bewerber zuzulassen, ist meines Erachtens nicht richtig.
Lohnt sich eine Konkurrentenklage gegen das Anforderungsprofil und/oder die Bewerberauswahl?