Liebes Forum,
ich bin seit einiger Zeit stiller Mitleser. Heute habe ich ein(ig)e konkrete Fragen, und hoffe, dass mir hier Hinweise gegeben werden könnten, wie ich mich am klügsten verhalten sollte. Bzw. ob meine Einschätzung korrekt ist. Bzw. wo ich mich tiefer einlesen kann.
Kurzfassung: Ich bin befristet TB. Die Stelle ist aufgrund der mit ihr verbundenen Tätigkeitsmerkmale als E11 eingruppiert worden. Meine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit soll sich verändern. Man (neue Vorgesetzte) hat mir bereits mitgeteilt, dass man dazu mal "bei einem Kaffee" drüber sprechen müsste, weil die Veränderung doch umfassender (>50%) sein wird.
Mir stellen sich nun einige Fragen, zumal die Vorstellung der "neuen Arbeitsbereiche" auf Ende August terminlich fixiert wurde.
1. Ich muss aufgrund des Weisungs- und Direktionsrechts alle zumutbaren Tätigkeiten einer E11 ausüben, soweit ich weiß. Ich denke das sehe ich korrekt? (Ich entnehme dies auch dem "Kleinen ABC des TV-L", Seite 80, nach etwas googeln).
2. Ich kenne weder meine aktuellen Tätigkeitsmerkmale noch -beschreibung. In meinem AV bin ich eben nur Beschäftigter in E11. Ich habe mir meine Tätigkeiten immer aus der Stellenausschreibung hergeleitet und gut wars. Da befristet wollte ich auch nicht groß aufmucken, da man "sehr gute Chancen" für eine Weiterbeschäftigung in den Raum gestellt hat.
Aus obigem Dokument ("Kleine ABC des TV-L, Seite 80) entnehme ich u.a., dass mir "die auszuübende Tätigkeit [...] ausdrücklich übertragen" werden muss. Wie definiert sich "ausdrücklich"? Ergibt sich aus einem bestimmten Paragrafen die Schriftform? Um einen Literaturhinweis wäre ich sehr verbunden (gerne auch Beck etc. ich habe Vollzugang)!
Wenn mir neue Tätigkeitsfelder übertragen werden sollen, möchte ich auf die ausdrückliche Übertragung bestehen. Auch damit ich einordnen kann, ob man mich über den Tisch ziehen will auf den letzten Metern. Kann ich das? Welche Sanktionen drohen mir, wenn ich mich weigere die Tätigkeiten ohne ausdrückliche Übertragung auszuüben?
Faktisch bleibt mir doch eine Überprüfung, ob die Stelle in der richtigen Entgeltgruppe eingeordnet ist, so lange verwehrt, bis ich weiß, welche Tätigkeiten dauerhaft auf diese Stelle übertragen worden sind. Vermutlich handle ich sogar rechtswidrig, wenn ich nicht übertragene Tätigkeiten ausübe.
Aufgrund von zwei Ereignissen bin ich etwas auf Widerstand gebürstet, dazu die beiden nächsten Fragen:
3. Ferner hat sich mittlerweile - für mich anfangs nicht erkennbar - ergeben, dass ich Tätigkeiten für ein Projekt ausübe. Ich könnte jetzt darüber faseln wie anspruchsvoll ich die Tätigkeiten sehe. Fakt ist aber: Es handelt sich um ein Förderprojekt, in dessen Rahmen eine E14 Stelle für die Tätigkeiten vorgesehen war, die ich nun geraume Zeit ausgeübt habe. Mangels 3 ständig unterstellter Mitarbeiter wäre es wohl eh nur eine E13, aber das ist nicht der springende Punkt. Ich bin zugegeben verärgert darüber. Aus diesem "Kleinen ABC..." ergibt sich auch, dass der "Ansatzpunkt für die Eingruppierung [...] die Tätigkeit [ist]... [die mit Wissen und Duldung [des Arbeitgebers] ausgeübt wird." Wenn ich dauerhaft, über 50% meiner Zeit für dieses Projekt in der Funktion dieser Projektstelle tätig bin, bin ich schief gewickelt oder habe ich mich über den Tisch ziehen lassen?
Für die Eingruppierung relevant ist ja die dauerhaft übertragene auszuübende Tätigkeit, nicht die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Was kann man mir nun raten, auch im Kontext der Fragen 1 & 2? Einfach die Tätigkeit ab sofort ablehnen mit Verweis auf die Übertragung? Was wäre klug? Hätte ich überhaupt irgendwelche Ansprüche? Durch die tarifliche Ausschlussfrist käme ich wohl max 6 Monate rückwirkend. Welches Vorgehen kann man raten?
4. Ferner hat sich - so absurd das jetzt auch ist - zwar ergeben, dass sich mein Arbeitsbereich verändern soll. Gleichzeitig ist mein Vertrag sehr unsicher, sprich man hat angedeutet, er könnte auslaufen. Schön wäre wohl, wenn ich bis Ende den neuen Arbeitsbereich noch auf die Beine stelle. Für mich heißt das: Ich habe nichts zu verlieren und kann vielleicht etwas gewinnen. Ich meinte gelesen zu haben, aber hier trügt mich vielleicht die Erinnerung: Wenn sich während einer sachgrundlosen Befristung die Tätigkeit vollständig ändert, daraus eine Unbefristung entsteht, weil derselbe AG nicht zweimal sachgrundlos befristen darf. Und eine quasi neue Stelle, sprich >50% neue Tätigkeiten, dem entspricht. Ich weiß leider nicht mehr, wo ich das gelesen habe bzw. ob ich es falsch interpretiere im Nachgang. Kann mich da jemand ein-norden? Ein kurzes falsch/richtig genügt.
Ich tendiere aktuell zu folgendem Prozedere:
a) Bei Vorstellung der Arbeitsbereiche im August würde ich, sofern die Veränderung bei mir >50 Prozent beträgt, auf die ausdrückliche Übertragung bestehen. Hier ist mir, wie erwähnt, nicht klar, ob bereits die "mündliche Präsentation" einer ausdrücklichen Übertragung gleichkommt. Auf welche Rechtsgrundlage kann ich verweisen?
b) Sofern mündlich ausreichend ist, bleibt mir ohne konkrete Benennung der Tätigkeitsmerkmale keine Möglichkeit der Evaluation als Laie. Ich möchte aber keine höherwertige Tätigkeit dauerhaft ausüben ohne die entsprechende Eingruppierung. Ich würde die neue Tätigkeit dankend ablehnen mit Hinweis auf a).
c) Falls ich bei Frage 4 richtig liege, wenigstens auf a) pochen und dann den weiteren Rechtsweg beschreiten?
Ich möchte mich vorab herzlich bedanken für eure Einschätzungen!