Autor Thema: Konkreter Nutzen von § 34 Abs. 2 TVöD (15 Jahre Betriebszugehörigkeit)  (Read 3669 times)

stf

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Hallo,

ich bin mittlerweile über 40 Jahre alt und ca. 17 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.

Hilft mir dies etwas im Sinne von § 34 Abs. 2 TVöD (Auswirkung Kündigungsschutz bei langer Betriebszugehörigkeit) wenn die Abteilung in der ich tätig bin an eine private Servicegesellschaft ausgegliedert wird? Es handelt sich um eine technische Abteilung die es dann, nach der Ausgliederung, bei meinem Arbeitgeber nicht mehr gibt.

Soweit ich es verstanden habe wird wohl mein bisheriger Arbeitgeber (Mehrheits-?) Gesellschafter an der Servicegesellschaft sein, mind. 49 % der Anteile hat jedoch ein rein privates Unternehmen.

Spid

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Handelt es sich um einen Betriebsübergang?

stf

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Tut mir leid, damit kenne ich mich nicht aus. Ich bin im technischen Bereich des bisherigen Arbeitgebers tätig. Und mein Arbeitgeber möchte diese "Dienstleistung" die wir derzeit für unseren Arbeitgeber erbringen an ein privates Unternehmen vergeben welches dann eine neue Gesellschaft gründet an der mein bisheriger Arbeitgeber Mehrheitsgesellschafter bleibt (51 %).

jenna11

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Du musst keinen neuen Arbeitsvertrag annehmen.
Dann bleibst Du bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt.
Meistens wirbt man bei solchen Privatisierungen oder Teilprivatisierungen
mit dem Kündigungsschutz der übergenommenen Mitarbeiter.
Wenn da aber nichts extra ausgehandelt wurde gilt dieser per Gestz für ein Jahr.
Bei solchen Dingen ist aber sowieso Euer Personalrat im Boot, der sollte ordentlich was aushandeln.

Lirum Larum......wenn Du unter Druck gesetzt wirst bleibst Du einfach Angestellter Deiner Dienststelle.
Früher wurde gerne argumentiert, dass wenn Du keinen Vertrag unterschreibst es passieren könnte dass man keine Arbeit mehr für Dich hat, aber das sehen Richter heute anders.
Man wird alles versuchen müssen Dir einen Job zu geben.

Oder man schmeißt Dich im neuen Bereich mit Geld zu!

stf

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Danke für die Info. Die Befürchtung dass man versucht uns sehr kurzfristig zu irgendwelchen Unterschriften zu bewegen habe ich auch schon, zumal ich das in ähnlicher Weise schon von Kollegen mitbekommen habe.

Im Prinzip würde ich auch versuchen dann einfach mal mit einem Anwalt darüber zu reden was ich machen soll, aber dazu bräuchte ich noch konkretere Infos was unser Arbeitgeber nun im Detail vorhat.


jenna11

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Solche Informationen sollten Eurem Personalrat schon vorliegen.
Hast Du dort mal nachgefragt?
Die sind ja frühzeitig umfassend zu informieren! ::)