Hallo zusammen,
ich bin Beamtin (Bund) und grübele schon seit einiger Zeit über die Höhe der Beihilfe mit Kindern. Ich werde aus der Verordnung an der Stelle nicht ganz schlau.
Man erhält ja den erhöhten Satz von 70%, wenn man zwei oder mehr im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kinder hat. Für den Familienzuschlag ist letztlich wiederum der Kindergeldanspruch entscheidend. Jetzt ist es ja so, dass der Kindergeldanspruch mit Ende der Ausbildung entfällt. Daher frage ich mich, ob sich dann der Beihilfesatz wieder auf 50% reduziert (wenn dies vor der Pension eintritt)?
Falls das so ist, würden mich Erfahrungen bzgl. PKV interessieren. Konntet ihr ohne Probleme wieder zusätzliche 20% versichern?