Autor Thema: Beihilfesatz 50%/70%  (Read 2324 times)

Sarah2

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Beihilfesatz 50%/70%
« am: 25.07.2020 22:14 »
Hallo zusammen,

ich bin Beamtin (Bund) und grübele schon seit einiger Zeit über die Höhe der Beihilfe mit Kindern. Ich werde aus der Verordnung an der Stelle nicht ganz schlau.

Man erhält ja den erhöhten Satz von 70%, wenn man zwei oder mehr im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kinder hat. Für den Familienzuschlag ist letztlich wiederum der Kindergeldanspruch entscheidend. Jetzt ist es ja so, dass der Kindergeldanspruch mit Ende der Ausbildung entfällt. Daher frage ich mich, ob sich dann der Beihilfesatz wieder auf 50% reduziert (wenn dies vor der Pension eintritt)?

Falls das so ist, würden mich Erfahrungen bzgl. PKV interessieren. Konntet ihr ohne Probleme wieder zusätzliche 20% versichern?

Elur

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Antw:Beihilfesatz 50%/70%
« Antwort #1 am: 26.07.2020 00:30 »
Ja, das ist so. Ich bin auch Bundesbeamtin und hatte erst für drei Kinder Kindergeld bekommen und einen Beihilfesatz von 70 %. Als dann mein zweiter Sohn sein Studium fertig hatte, habe ich mich an meine Krankenversicherung gewandt und das mitgeteilt und bekam einfach den höheren Betrag mitgeteilt. Den hab ich dann ab dem Monat, in dem mein Sohn fertig war, einfach gezahlt.

Asperatus

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Antw:Beihilfesatz 50%/70%
« Antwort #2 am: 26.07.2020 10:12 »
Konntet ihr ohne Probleme wieder zusätzliche 20% versichern?

Die PKV ändert einfach den Prozentsatz. Es handelt sich nicht um (fiktive) Neuversicherung, d.h. das bei Versicherungsbeginn zugrunde gelegte Alter bleibt erhalten. Auch findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt.