Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhere Bezahlung

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Spid:
Dann kann nicht unbedingt davon ausgegangen werden, daß die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des BT-V vereinbaren wollten. Die gewählte Formulierung läßt aber ziemlich tief blicken, wie viel Unvermögen auf Seiten des Arbeitgebers im Bereich Personal besteht. Das alleine sollte schon eher dazu animieren, den AG gegen einen auszutauschen, der zumindest über rudimentäre Fähigkeiten in diesem Bereich verfügt. So dies keine Option ist, kann man auch einfach von der Geltung des passenden BT des TVÖD ausgehen, da ja kein BT vereinbart worden ist. Der BT-K bietet die Möglichkeit einer Zulage nach §53 Abs. 2 BT-K. Das wäre eine ausdrücklich vorgesehene tarifliche Regelung - auch wenn sie zu einem außertariflichen Entgelt nach §1 Abs. 2 lit. b) TVÖD führen sollte.

apo:
Vielen Dank! Das kann ich ja mal nachlesen!

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