Es gibt keinen „Entgelttarifvertrag V“. Es gibt einen Besonderen Teil Verwaltung (BT-V). Man müßte im Wege der Auslegung ermitteln, ob die Arbeitsvertragsparteien hier dessen Geltung vereinbaren wollten. Wenn es nicht passend wäre, wäre das nicht zwingend zu vermuten. Warum bist Du der Auffassung, es wäre nicht passend? Arbeitest Du etwa in einem Entsorgungsbetrieb, einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung, einem Verkehrsflughafen oder einer Sparkasse?