Autor Thema: Frage zur Stufenlaufzeit  (Read 3062 times)

SWolfi

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Frage zur Stufenlaufzeit
« am: 27.07.2020 07:34 »
Guten Morgen zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt und würde gerne dazu einmal von euch wissen, ob
ihr mir eine Antwort geben könnte.
Es handelt sich um eine EG-11 Stellen, welche ich seit der Einstellung habe. Ich
wurde bisher aber "nur" nach EG10 bezahlt, da ich die Voraussetzung "abgeschlossenes Studium"
zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht erfüllt hatte.
Ich war bisher in der EG10 Stufe 4 und soll jetzt endlich nach EG11 bezahlt werden,
aber die Personalabteilung möchte jetzt die Stufenlaufzeit neu beginnen lassen.
Ich freue mich über mögliche Antworten / Hinweise. Danke im voraus.

Viele Grüße
SWolfi

Spid

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Antw:Frage zur Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 27.07.2020 07:38 »
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der Stufe der höheren Entgeltgruppe von vorn.

SWolfi

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Antw:Frage zur Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 27.07.2020 08:57 »
@Spid: Danke für Deine Einschätzung. Gemäß der Vermutung unseres Personalrates wäre es wohl keine
Höhergruppierung, da ich die ganze Zeit nur wegen des fehlendes Abschlusses, nach EG10 Stufe 4 bezahlt wurde.
Ich würde es auch so wie Du sehen. Ich war nur auf der Suche nach anderen Einschätzung. Und durch Mitlesen
seit sehr langer Zeit, weiß ich deine Einschätzung sehr zu schätzen.

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 27.07.2020 09:10 »
TB sind bei Nichterfüllung einer in einem Tätigkeitsmerkmal genannten Voraussetung in der Person in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. Sofern also die Tätigkeitsmerkmale der E11 durch die auszuübende Tätigkeit erfüllt sind, im Tätigkeitsmerkmal eine abgeschlossene Hochschulbildung gefordert ist und Du diese Forderung nicht erfüllst ohne "sonstiger Beschäftigter" zu sein, bist Du in E10 eingruppiert. Es ist anzunehmen, daß Dein AG die Rechtsmeinung vertritt, daß Du durch die nunmehr gewonnenen Erfahrungen "sonstiger Beschäftigter" bist, da weder eine Tätigkeitsänderung noch der Erwerb eines Hochschulstudiums Bestandteil der Sachverhaltsschilderung war. Trifft diese Rechtsmeinung zu, bist Du ab Erfüllung des Merkmals "sonstiger Beschäftigter" in E11 eingruppiert. E11 ist eine höhere Entgeltgruppe als E10. Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe vulgo Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn, siehe §17 Abs. 4 Satz 2 TVÖD.