Autor Thema: [HB] Übernahme nach Vorbereitungsdienst/Anrechnung auf Pension nach BremBG  (Read 1544 times)

Staubtiger

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Hallo liebes Forum,

1) ich finde im BremBG keinen Absatz, der die Verwendung von Absolventen des Vorbereitungsdienst Laufbahngruppe 2 (geh. Dienst) in eine reguläres Beamtenverhältnis regelt. Lediglich der Hinweis auf die Probezeit (mind. 1 Jahr) fiel mir auf als auch der Passus, dass mit Bestehen der Abschlussprüfung das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet.

Wo ist das geregelt? Ohne eine Regelung wären die Dienstherren von einer Übernahme ungeachtetet des erfolgreichen Abschlusses des Studiums befreit oder habe ich einen Denkfeher?

2) Gelten die 3 Jahre Studium im Vorbereitungsdienst gleichermaßen für die Berechnung der Pension?

Besten Dank

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,455
1) ich finde im BremBG keinen Absatz, der die Verwendung von Absolventen des Vorbereitungsdienst Laufbahngruppe 2 (geh. Dienst) in eine reguläres Beamtenverhältnis regelt. Lediglich der Hinweis auf die Probezeit (mind. 1 Jahr) fiel mir auf als auch der Passus, dass mit Bestehen der Abschlussprüfung das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet.

Wo ist das geregelt? Ohne eine Regelung wären die Dienstherren von einer Übernahme ungeachtetet des erfolgreichen Abschlusses des Studiums befreit oder habe ich einen Denkfeher?
Es existiert keine Übernahmeverpflichtung. Anwärter sind mit Beendigung des Borbereitungsdienstes entlassen, § 30 Abs. 4 BremBG. Regelmäßig erfolgt jedoch unmittelbar an den Abschluss die Ernennung ins Beamtenverhältnis auf Probe.

2) Gelten die 3 Jahre Studium im Vorbereitungsdienst gleichermaßen für die Berechnung der Pension?
Ja, § 6 Abs. 1 S. 1 BremBeamtVG

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Wo ist das geregelt? Ohne eine Regelung wären die Dienstherren von einer Übernahme ungeachtetet des erfolgreichen Abschlusses des Studiums befreit oder habe ich einen Denkfeher?

Eine Übernahmegarantie gibt es (zurecht) seit den 90´ern nicht mehr.

Staubtiger

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Danke 2Strong & Organisator. Der Verzicht auf ein Passus ist auch ein Passus  :)
Und das BremBeamtVG habe ich tatsächlich nur überflogen.
Fragen sind für mich damit beantwortet.