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[HB] Übernahme nach Vorbereitungsdienst/Anrechnung auf Pension nach BremBG

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Staubtiger:
Hallo liebes Forum,

1) ich finde im BremBG keinen Absatz, der die Verwendung von Absolventen des Vorbereitungsdienst Laufbahngruppe 2 (geh. Dienst) in eine reguläres Beamtenverhältnis regelt. Lediglich der Hinweis auf die Probezeit (mind. 1 Jahr) fiel mir auf als auch der Passus, dass mit Bestehen der Abschlussprüfung das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet.

Wo ist das geregelt? Ohne eine Regelung wären die Dienstherren von einer Übernahme ungeachtetet des erfolgreichen Abschlusses des Studiums befreit oder habe ich einen Denkfeher?

2) Gelten die 3 Jahre Studium im Vorbereitungsdienst gleichermaßen für die Berechnung der Pension?

Besten Dank

2strong:

--- Zitat von: Staubtiger am 27.07.2020 11:46 ---1) ich finde im BremBG keinen Absatz, der die Verwendung von Absolventen des Vorbereitungsdienst Laufbahngruppe 2 (geh. Dienst) in eine reguläres Beamtenverhältnis regelt. Lediglich der Hinweis auf die Probezeit (mind. 1 Jahr) fiel mir auf als auch der Passus, dass mit Bestehen der Abschlussprüfung das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet.

Wo ist das geregelt? Ohne eine Regelung wären die Dienstherren von einer Übernahme ungeachtetet des erfolgreichen Abschlusses des Studiums befreit oder habe ich einen Denkfeher?

--- End quote ---
Es existiert keine Übernahmeverpflichtung. Anwärter sind mit Beendigung des Borbereitungsdienstes entlassen, § 30 Abs. 4 BremBG. Regelmäßig erfolgt jedoch unmittelbar an den Abschluss die Ernennung ins Beamtenverhältnis auf Probe.


--- Zitat von: Staubtiger am 27.07.2020 11:46 ---2) Gelten die 3 Jahre Studium im Vorbereitungsdienst gleichermaßen für die Berechnung der Pension?

--- End quote ---
Ja, § 6 Abs. 1 S. 1 BremBeamtVG

Organisator:

--- Zitat von: Staubtiger am 27.07.2020 11:46 ---Wo ist das geregelt? Ohne eine Regelung wären die Dienstherren von einer Übernahme ungeachtetet des erfolgreichen Abschlusses des Studiums befreit oder habe ich einen Denkfeher?

--- End quote ---

Eine Übernahmegarantie gibt es (zurecht) seit den 90´ern nicht mehr.

Staubtiger:
Danke 2Strong & Organisator. Der Verzicht auf ein Passus ist auch ein Passus  :)
Und das BremBeamtVG habe ich tatsächlich nur überflogen.
Fragen sind für mich damit beantwortet.

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