Autor Thema: Frage Mindestpension  (Read 5734 times)

Kimonbo

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Frage Mindestpension
« am: 27.07.2020 14:49 »
Guten Tag,
Ich werde zum 1.8. Bundesbeamter auf Probe, es wurden mir etliche Zeiten im öffentlichen Dienst angerechnet, sodass ich direkt in Erfahrungsstufe 4 komme mit verkürzter Probezeit bis 1.3.2021. Frage: zählt das alles schon für die 5-jährige Wartezeit zur Mindestpension? Wann habe ich zeitlich gesehen Anspruch auf die Mindestpension? Jetzt schon oder zum Zeitpunkt Lebenszeitverbeamtung ab 1.3.21?

Herzlichen Dank und Gruß

Gustl

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Antw:Frage Mindestpension
« Antwort #1 am: 27.07.2020 15:45 »
Frage: zählt das alles schon für die 5-jährige Wartezeit zur Mindestpension? Wann habe ich zeitlich gesehen Anspruch auf die Mindestpension?

Weder die Anrechnung von Zeiten im Öffentlichen Dienst noch die verkürzte Probezeit wirken sich auf den Zeitpunkt aus, ab dem Dir die Mindestversorgung zusteht. Es zählen lediglich Dienstzeiten ab der Verbeamtung, folglich entsteht Dein Anspruch mit Ablauf des 31.07.2025.

Tagelöhner

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Antw:Frage Mindestpension
« Antwort #2 am: 27.07.2020 16:22 »
Zeigt diese verkürzte Sichtweise und scheinbar unter den Nägeln brennende Fragestellung doch, was einer der tatsächlichen Anreize hinter dem Wechsel in das besondere Dienst- und Treueverhältnis waren. Mit derart gestrickten Staatsdienern ist der Abstieg vorprogrammiert  ;D :)

2strong

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Antw:Frage Mindestpension
« Antwort #3 am: 27.07.2020 16:57 »
Frage: zählt das alles schon für die 5-jährige Wartezeit zur Mindestpension? Wann habe ich zeitlich gesehen Anspruch auf die Mindestpension? Jetzt schon oder zum Zeitpunkt Lebenszeitverbeamtung ab 1.3.21?
Ohne nähere Angaben zur Laufbahngruppe und zu Art und Umfang der zu berücksichtigenden Zeiten lässt sich dazu zwar nichts Verbindliches sagen, da das Mindestruhegehalt aber bereits nach fünf Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit zusteht und diesbezüglich eben nicht ausschließlich Zeiten in einem Beamtenverhältnis berücksichtigungsfähig sind (sondern insbesondere auch Ausbildungszeiten und Zeiten als Arbeitnehmer bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern) spricht nach Deiner Schilderung viel für einen unmittelbaren Anspruch auf Mindestruhegehalt.

Gustl

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« Antwort #4 am: 27.07.2020 17:10 »
@2strong: Du hast recht! Sofern seine Zeiten zur Ernennung geführt haben, werden sie eingerechnet.

Asperatus

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Antw:Frage Mindestpension
« Antwort #5 am: 27.07.2020 19:16 »
Maßgeblich sind die Zeiten nach §§ 6 bis 13 BeamtVG. Häufigste Anwendungsfälle dürften §§ 8 bis 10 BeamtVG sein.

Zu beachten wäre noch, dass ein Beamter auf Probe bei Dienstunfähigkeit entlassen werden kann (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 BBG) mit der Folge, dass eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt und kein Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung entsteht.

Interessehalber: Grundsätzlich beträgt die Mindestprobezeit ein Jahr. Liegt bei dir eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 BLV vor? Da es sich hier um eine Kann-Vorschrift handelt, gegen Behörden meines Wissens ganz unterschiedlich mit der Anwendung um (z. B. Hauspolitik, die Mindestprobezeit nie ganz oder teilweise entfallen zu lassen).

Bastel

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Antw:Frage Mindestpension
« Antwort #6 am: 28.07.2020 07:04 »
Zeigt diese verkürzte Sichtweise und scheinbar unter den Nägeln brennende Fragestellung doch, was einer der tatsächlichen Anreize hinter dem Wechsel in das besondere Dienst- und Treueverhältnis waren. Mit derart gestrickten Staatsdienern ist der Abstieg vorprogrammiert  ;D :)

Vielleicht verzichtet er aufgrund der Verbeamtung auf eine höhere Bezahlung in der freien Wirtschaft? Zudem muss er auch im Gegensatz zu den meisten Menschen in der Woche 41h arbeiten. Da darf man auch mal nach den Vorteilen fragen ::)

Tagelöhner

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Antw:Frage Mindestpension
« Antwort #7 am: 28.07.2020 07:56 »
Danke für den herzlichen Lacher am Morgen, diese Argumentation habe ich schon von vielen etwas zu arg von sich überzeugten Beamten gehört und sie scheint sich zu so etwas wie der Standardentgegnung auf beamtenkritische Äußerungen zu entwickeln.

Ich bestreite ja nicht, dass es auch im Beamtenbereich wirklich fähige und kompetente Menschen gibt, die sich dem Staatsdienst aus Überzeugung verschrieben haben, um beispielsweise teils ganz besondere in der Form in der Privatwirtschaft nicht existierende Aufgaben wahrzunehmen und gleichzeitig etwas zum Gemeinwohl beitragen zu wollen.

Wer mal lange genug in Behörden gearbeitet und sich mit vielen Beamten unterhalten hat, dem dürfte allerdings auch nicht entgangen sein, dass es in nicht seltenen Fällen auch vielmals niedere Beweggründe sind, die zum Wechsel in das Beamtenverhältnis geführt haben. So dient der ÖD wie bekannt gerne auch als Auffangbecken für in der Privatwirtschaft nicht auf Dauer überlebensfähige und "leistungsschwächere" Arbeitskräfte. Insbesondere das Beamtenverhältnis übt wegen seiner allseits bekannten Privilegien (Unkündbarkeit, üppige Pensionen im letzten Lebensabschnitt, Vollabsicherung der Familie im Todes-/Krankheitsfall, private Krankenversicherung zum Spartarif, Kinder- und Verheiratetenzuschläge usw.) aufgrund der althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums eine besondere Anreizstruktur aus, und diese trägt nicht unbedingt nur zur Bestenauslese sondern vielmals auch zur Faulstenauslese bei.

Es ist einfach ein gewisser Typus Mensch, der sich in diesem System dann lebenslang einrichten und ihm bewusst hinnehmend untertan sein will, um die damit verbundenen Annehmlichkeiten mitzunehmen.

Das Argument der erhöhten "Arbeitszeit" von 40-41h pro Woche hört man auch gerne. Wenn die Effizienz in den Amtsstuben um bis zu 50% zunehmen, und daher die 1-2h täglich für ausgedehnte Kaffeekränzchen, das Flurgeplauder, die Zeitungsleserei während der Arbeitszeit und das Erledigen von Privatkram abnehmen würden, könnte man die Arbeitszeit ja gerne auf 35h oder weniger reduzieren. Ich wette dann würde sich am grundsätzlichen Verhalten der Personals aber nur bedingt etwas ändern und alle würden davon faseln, wie überlastet sie aufgrund der entstandenen Arbeitsverdichtung auf einmal wären und dass unbedingt neues Personal zum Ausgleich eingestellt werden müsse. Ein Teufelskreis...  ;D
« Last Edit: 28.07.2020 08:12 von Tagelöhner »

Organisator

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Antw:Frage Mindestpension
« Antwort #8 am: 28.07.2020 08:22 »
So dient der ÖD wie bekannt gerne auch als Auffangbecken für in der Privatwirtschaft nicht auf Dauer überlebensfähige und "leistungsschwächere" Arbeitskräfte.
(...)
Faulstenauslese
(...)
Es ist einfach ein gewisser Typus Mensch, der sich in diesem System dann lebenslang einrichten und ihm bewusst hinnehmend untertan sein will, um die damit verbundenen Annehmlichkeiten mitzunehmen.

Echt jetzt? Der Beamte als fauler und gieriger Menschentypus? Schönes Bild des öD, was du hier transportierst.

Ich hoffe nur, dass der geneigte Leser nicht jedem Forumsmitglied Kompetenz unterstellt  :-\

Tagelöhner

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Antw:Frage Mindestpension
« Antwort #9 am: 28.07.2020 08:29 »
Dann darf aber auch die Frage erlaubt sein, ob es als Kompetenznachweis gilt, eine Sachverhaltsschilderung derart zu verkürzen und "Rosinenpickerei" bei getätigten Äußerungen (siehe Zitate) zu betreiben anstatt sich kritisch mit dem gesamten Inhalt auseinander zu setzen.

Meine Ausführungen sollen auch nicht dazu dienen, den ÖD im Allgemeinen zu verunglimpfen. Ganz im Gegenteil, der ÖD weist auch absolut sinnvolle und notwendige Aufgabenfelder auf und beschäftigt sehr wertvolles und kompetentes Personal.

Ich benenne lediglich meine inzwischen jahrzehntelangen gemachten Erfahrungen und Wahrnehmungen. Es soll helfen mit offenen Augen durch sein Arbeitsleben zu gehen, anstatt im hälftigen Büroschlaf. Es sei aber erlaubt, sich auf den Schlips getreten zu fühlen...alles andere wäre ja untypisch. Wahrheiten die man ganz besonders nötig hat, hört man ja bekanntlich am wenigsten gerne, ebenfalls eine alte Lebensweisheit.  ;D

Hin und wieder trifft man ja auch auf einen humorvollen Vertreter, der aus allem auch überhaupt kein Geheimnis macht, sondern mit offenem Visier alle Klischees offen auslebt.  ;)
« Last Edit: 28.07.2020 08:42 von Tagelöhner »

Feidl

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Antw:Frage Mindestpension
« Antwort #10 am: 28.07.2020 08:31 »
Nur weil man wissen möchte, ab wann man im Fall des Falles Anspruch hätte, heißt das nicht, dass man den Beamtenstatus aus rein versorgungstechnischen Gründen gewählt hat.
Man kann zum Beispiel auch einfach wissen wollen, wann der beste Zeitpunkt ist, seine nicht mehr notwendige BU-Versicherung zu kündigen.

Organisator

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Antw:Frage Mindestpension
« Antwort #11 am: 28.07.2020 08:40 »
Dann darf aber auch die Frage erlaubt sein, ob es als Kompetenznachweis gilt, eine Sachverhaltsschilderung derart zu verkürzen und "Rosinenpickerei" bei getätigten Äußerungen (siehe Zitate) zu betreiben anstatt sich kritisch mit dem gesamten Inhalt auseinander zu setzen.

Meine Ausführungen sollen auch nicht dazu dienen, den ÖD im Allgemeinen zu verunglimpfen. Ganz im Gegenteil, der ÖD weist auch absolute sinnvolle und notwendige Aufgabenfelder auf und beschäftigt auch sehr wertvolles und kompetentes Personal.

Ich benenne lediglich meine inzwischen jahrzehntelangen gemachten Erfahrungen und Wahrnehmungen. Es sei aber erlaubt, sich auf den Schlips getreten zu fühlen...alles andere wäre ja untypisch. Wahrheiten die man ganz besonders nötig hat, hört man ja bekanntlich am wenigsten gerne, ebenfalls eine alte Lebensweisheit.  ;D

Ich hätte auch noch weitere Rosinen, wie "niedere Beweggründe", "allseits bekannte Privilegien", "Kaffekränzchen" usw. Der ganze Kuchen besteht wohl aus Rosinen.

Mit deinen Formulierungen wie
"Wer lange genug in Behörden gerarbeitet (hat)"
"Es ist ein gewisser Typus Mensch"

spiegelst du nicht deine Ansichten wider sondern formulierst allgemeingültig. Somit gibt es auch keinen Diskurs, wenn eine gesamte Gruppe diffamiert wird.

Wenn du eine kritische Auseinandersetzung möchtest, dass formuliere die Posts entsprechend. Insbesondere Weisheiten zu vermeintlichen Wahrheiten tragen dazu nicht bei.


Tagelöhner

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« Antwort #12 am: 28.07.2020 08:53 »
Na dann hoffe ich jedenfalls, dass Dir der beim Blick durch die Beamtenbrille wahrgenommene Rosinenkuchen wenigstens gut schmeckt und wünsche noch eine schöne und arbeitsreiche Woche.

Man liest sich...viele Grüße.

Organisator

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Antw:Frage Mindestpension
« Antwort #13 am: 28.07.2020 09:37 »
Na dann hoffe ich jedenfalls, dass Dir der beim Blick durch die Beamtenbrille wahrgenommene Rosinenkuchen wenigstens gut schmeckt und wünsche noch eine schöne und arbeitsreiche Woche.

Man liest sich...viele Grüße.

Es geht nicht um meine Befindlichkeiten, sondern dass eine gesamte Gruppe über einen Kamm geschert wird. Das finde ich bein einem öffentlich lesbaren Forum, welches auch noch den öD zum Thema hat, schwierig.
Es könnte dem geneigten Leser, der nicht Teil des öD ist, in seinen Vorurteilen bestätigen.

Gerade wenn man eine Innensicht hat, sollte man differenzierter betrachten.

So, genug gemeckert, dir auch eine schöne Woche. Ich frühstycke erstmal Kuchen :)

Kimonbo

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« Antwort #14 am: 28.07.2020 13:47 »
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hatte meinen Eintrag schon ganz vergessen und heute wieder hineingeschaut, Danke für die Sichtweisen. Und um es klarzustellen, ja es stimmt, ich habe das Beamtenverhältnis aus rein versorgungstechnischen Gründen gewählt (gefällt mir alles besser als die 6 Wochen LfZ im Krankheitsfall und anschließendem Theater mit Krankengeld, was auch irgendwann ausläuft etc. und die schlechtere Rente im Alter). Hinzu kommt, dass ich hier im Ministerium so gut wie nichts zutun habe, was mir gut tut weil ich so mehr Zeit habe für die wichtigen Dinge im Leben (und da gehört Arbeit als Sinnstifter und in Deutschland das wichtigste Merkmal der eigenen Identität *lol* sicherlich nicht dazu, das hat uns ja Corona eigentlich auch wunderbar gezeigt). Und selbst wenn es mal eine Regelung geben sollte, das uralte System des Beamtentum abzuschaffen, wird es Übergangsregelungen geben, die den Besitzstand wahren. Wie in Österreich, wo parallel das System der Beamten wohl noch bis 2040 weiterläuft. Dann frage ich mal meine Personalstelle, ob die angerechneten Zeiten aus meinem vorherigen öD Zeiten auf den Start der Mindestpension angerechnet werden.
Herzlichen Gruß