Hallo liebes Forum,
1) ich finde im BremBG keinen Absatz, der die Verwendung von Absolventen des Vorbereitungsdienst Laufbahngruppe 2 (geh. Dienst) in eine reguläres Beamtenverhältnis regelt. Lediglich der Hinweis auf die Probezeit (mind. 1 Jahr) fiel mir auf als auch der Passus, dass mit Bestehen der Abschlussprüfung das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet.
Wo ist das geregelt? Ohne eine Regelung wären die Dienstherren von einer Übernahme ungeachtetet des erfolgreichen Abschlusses des Studiums befreit oder habe ich einen Denkfeher?
2) Gelten die 3 Jahre Studium im Vorbereitungsdienst gleichermaßen für die Berechnung der Pension?
Besten Dank