Autor Thema: [NW] Ambulante Anschlussheilbehandlung- Beihilfe Eigenanteil  (Read 2402 times)

gerzeb

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Guten Morgen zusammen,

in folgender Sache bräuchte ich mal eure fachkundige Hilfe. Ich habe Ende Juni 2020 eine neue Hüfte bekommen und befinde mich derzeit in einer ambulanten Anschlussheilbehandlung. Ich habe nun bereits die vorläufige Rechnung erhalten und in dieser ist eine Finanzposition „Beihilfe Eigenanteil“ enthalten. 15 Tage à 10 €, also der gleiche Betrag wie für die Patienten der GKV. Auf Nachfrage bei der Reha-Einrichtung, was es mit dieser Position auf sich hat konnte mir keine zufrieden stellende Antwort gegeben werden. Ich erhielt lediglich den Hinweis, dass es wohl im Jahr 2004 einen Erlass vom Innenministerium gab, in dem diese 10 € geregelt wurden und die Reha-Einrichtung hätte dies für sich übernommen. Weitere Informationen könne man mir nicht geben, aber ich könnte ja selber mal auf der Seite des Innenministeriums nachschauen.

Interessant ist vielleicht noch, dass die Reha-Einrichtung pro Tag einen Pauschalbetrag abrechnet und den Eigenanteil on top berechnet.

Kennt sich jemand aus? Kennt jemand diesen Erlass oder kann Auskunft darüber geben, ob dies so seine Richtigkeit hat? Da es meine erste Reha / Anschlussheilbehandlung ist habe ich keine Ahnung, ob dies so üblich ist.

Danke für eure Hilfe!
« Last Edit: 28.07.2020 07:07 von gerzeb »

BStromberg

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Ohne mich auszukennen... meine Tochter war erst kürzlich eine Nacht im Krankenhaus und da hat die Beihilfe auch einen Zehner einbehalten und gekürzt.

Die Begründung im Bescheid hab ich nicht mehr inhaltspräsent, scheint aber eine typische Leistungskürzung zu sein, mit der man sich wohl oder übel abfinden muss.

Ich glaube bei mir haben die Chefarzt-Kürzung als vermeintliche Wahlleistung oder so vorgenommen (obwohl ich den lt. Behandlungsvertrg überhaupt nicht dezidiert angefordert habe... er war aber wohl der einzige Operateur, der abends noch erreichbar gewesen ist). Egal, für so'n Killefitz reg ich mich nicht mehr auf.

Verbleiben von den 30€ Krankenhaustagegeld der PKV halt 10€ weniger in der Geldbörse.

Aber tröste dich:
Es gibt da m.W.n. eine Obergrenze für diese Selbstbehalte, die bei längeren Aufenthalten nach dem 20sten Behandlungstag greift.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

LehrerInNRW

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Hier sind mal die Merkblätter:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/merkblaetter

Kann man alles im Merkblatt Beihilfe nachlesen! (Muss man aber auch wollen  ;) )

Ambulante Rehamaßnahmen sind im Rahmen der mit den Sozialversicherungen geschlossen Vereinbarungen beihilfefähig. Da in der GKV 10€ Zuzahlung normal sind, sind sie auch dann auch in der Beihilfe zu entrichten.

gerzeb

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Hier sind mal die Merkblätter:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/merkblaetter

Kann man alles im Merkblatt Beihilfe nachlesen! (Muss man aber auch wollen  ;) )

Ambulante Rehamaßnahmen sind im Rahmen der mit den Sozialversicherungen geschlossen Vereinbarungen beihilfefähig. Da in der GKV 10€ Zuzahlung normal sind, sind sie auch dann auch in der Beihilfe zu entrichten.

Zunächst mal danke. Die Merkblätter habe ich tatsächlich schon gelesen- konnte das mit den 10 € Zuzahlung aber nicht so wirklich rauslesen. Dann noch die Nachfrage: ich war 10 Tage im Krankenhaus und mir werden pro Tag für Wahlleistungen 25 € abgezogen. Sind insgesamt schon 250 €. Patienten der GKV haben eine maximale Zuzahlung von 280 €. Ich nehme an diese Summe gilt für mich nicht sondern die Belastungsgrenze, die auf den Beihilfebescheiden steht?


BStromberg

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Deine Antwort ergibt sich eigentlich aus den beiden vorherigen Antworten hier im Forum.

Für Chefarzt und Einzelzimmer/Zweibettzimmer als Wahlleistung werden bei Inanspruchnahme p.T. 10€ + 15€ Eigenbeteiligung von der Beihilfe einbehalten (macht in Summe 25€).

Ich habe das in deinem Fall - wie gesagt - nicht auf die letzte Nachkommastelle durchrecherchiert, scheint aber grob zu passen.

Off-Topic:
Manchmal frage ich mich, wofür eigentlich der PKV-Beihilfe-Ergänzungstarif als "Zusatzbaustein" der prozentualen Krankenvollversicherung dient  ??? Sollte die PKV hier nicht anteilig die Kosten übernehmen, zu denen die Beihilfe nicht bzw. nicht mehr willens ist... quasi "Ergänzungstarif" im Wort-Sinne  ???

Vielleicht kann mir da mal jmd. meine Wissenslücke schließen.

Habe diese Beihilfe-Ergänzung für die ganze Familie aber keinen Schimmer, wann und wofür die überhaupt greift.

...soviel zum Thema Deutschland ist unterversichert  ;)
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gerzeb

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Deine Antwort ergibt sich eigentlich aus den beiden vorherigen Antworten hier im Forum.

Für Chefarzt und Einzelzimmer/Zweibettzimmer als Wahlleistung werden bei Inanspruchnahme p.T. 10€ + 15€ Eigenbeteiligung von der Beihilfe einbehalten (macht in Summe 25€).

Ich habe das in deinem Fall - wie gesagt - nicht auf die letzte Nachkommastelle durchrecherchiert, scheint aber grob zu passen.

Off-Topic:
Manchmal frage ich mich, wofür eigentlich der PKV-Beihilfe-Ergänzungstarif als "Zusatzbaustein" der prozentualen Krankenvollversicherung dient  ??? Sollte die PKV hier nicht anteilig die Kosten übernehmen, zu denen die Beihilfe nicht bzw. nicht mehr willens ist... quasi "Ergänzungstarif" im Wort-Sinne  ???

Vielleicht kann mir da mal jmd. meine Wissenslücke schließen.

Habe diese Beihilfe-Ergänzung für die ganze Familie aber keinen Schimmer, wann und wofür die überhaupt greift.

...soviel zum Thema Deutschland ist unterversichert  ;)

Es geht sich aber in meinem Fall nicht um die Eigenanteile vom Krankenhaus, sondern von der Rehaklinik. Dort werden mir analog zu den GKV Patienten 10 € pro Behandlungstag in Rechnung gestellt. Die Frage ist daher also auch, ob die 280 € Zuzahlung der GKV Patienten auch für die der PKV / Beihilfe gilt, aber denke eher die Belastungsgrenze von dem Beihilfebescheid oder? Konkret ist es bei mir so, dass ich 10 Tage im Krankenhaus war und nach aktuellem Stand (mindestens) 20 Tage in der Rehaklinik.

Stehe irgendwie auf dem Schlauch

LehrerInNRW

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Wie ich schon geschrieben habe, halte ich das für richtig, weil GKV und PKV da in vielen Teilen gleich behandelt werden. Siehe meinen letzten Post. Steht da halt nicht direkt so drin, sondern man muss die verschiedenen Abschnitte miteinander kombinieren.

Wie hoch in Ihrem Fall die Belastungsgrenze und wieviel da noch bis zum erreichen der Selbigen offen ist, steht im Beihilfebescheid. Irgendwann werden Sie die erreichen und dann werden Sie nicht weiter zuzahlen müssen.

Abschließend, wenn Ihnen die Antworten nicht helfen, rufen Sie einfach ihren Sachbearbeiter*in bei der Beihilfe an. Der/Die kann Ihnen am besten erklären, was er/sie sich dabei gedacht hat. Bislang ist mir da niemand blöd gekommen, wenn ich sage, dass ich etwas nicht verstehe.

Und am Ende kann man immer noch die BVO lesen.   ;D