Deine Antwort ergibt sich eigentlich aus den beiden vorherigen Antworten hier im Forum.
Für Chefarzt und Einzelzimmer/Zweibettzimmer als Wahlleistung werden bei Inanspruchnahme p.T. 10€ + 15€ Eigenbeteiligung von der Beihilfe einbehalten (macht in Summe 25€).
Ich habe das in deinem Fall - wie gesagt - nicht auf die letzte Nachkommastelle durchrecherchiert, scheint aber grob zu passen.
Off-Topic:Manchmal frage ich mich, wofür eigentlich der
PKV-Beihilfe-Ergänzungstarif als "Zusatzbaustein" der prozentualen Krankenvollversicherung dient
Sollte die PKV hier nicht anteilig die Kosten übernehmen, zu denen die Beihilfe nicht bzw. nicht mehr willens ist... quasi "Ergänzungstarif" im Wort-Sinne
Vielleicht kann mir da mal jmd. meine Wissenslücke schließen.
Habe diese Beihilfe-Ergänzung für die ganze Familie aber keinen Schimmer, wann und wofür die überhaupt greift.
...soviel zum Thema Deutschland ist unterversichert