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Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?

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Organisator:

--- Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:31 ---Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

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Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.

jenna11:

--- Zitat von: Spid am 04.08.2020 13:40 ---Das GG schreibt derlei überhaupt nicht vor.

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Dann lies Dich mal durch die gesamte Rechtsprechung zu dem Thema und wahrscheinlich gibt es dann das große Stirnrunzeln!

WasDennNun:

--- Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:31 ---Das ist nicht unerheblich, höchstens sensibler und deswegen lädt man lieber zu viel ein wie zu wenig.
Ich meinte damit, wenn man die Ausschreibung so unpräzise verfasst muss man damit rechnen jede Menge Leute einladen zu müssen.
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

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Wieso einladen müssen?
Wo wird man denn benachteiligt, wenn man nach Aktenlage nicht zu den Top X der Kandidaten gehört, die eingeladen werden?
Man muss nur nachvollziehbare und begründete Kriterien für die nicht Eingeladenen haben.

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 04.08.2020 13:41 ---
--- Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:31 ---Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

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Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.

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Eben, oder Berufsjahre, oder Gewichtung der Fächer oder oder...
Man muss halt nur Kriterien festlegen und für alle gleich anwenden.

jenna11:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.08.2020 13:52 ---
--- Zitat von: Organisator am 04.08.2020 13:41 ---
--- Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:31 ---Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

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Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.

--- End quote ---
Eben, oder Berufsjahre, oder Gewichtung der Fächer oder oder...
Man muss halt nur Kriterien festlegen und für alle gleich anwenden.

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Ich sag doch nichts anderes....aber ich kenne so viele Ausschreibungen die eben nicht zulassen, den Kreis gesetzeskonform einzugrenzen!

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