Autor Thema: Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?  (Read 11976 times)

Micaela

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hallo,

ich überlege, mich auf folgende Stelle als Sachbearbeiterin zu bewerben:

Beraten von Leistungsberechtigten bzw. deren Angehörigen oder gesetzlichen Vertreterinnen
und Vertretern zu Leistungen des Sozialgesetzbuches (SGB) mit Schwerpunkt SGB XII und
SGB XI für den Bereich der stationären Pflege
Selbstständiges Aufnehmen und Bearbeiten der Anträge sowie Entscheiden über alle Leistungen
nach dem SGB XII sowie selbstständiges Fallbearbeiten als sichernde Hilfe für diesen Bereich
Enges Zusammenarbeiten mit ambulanten Pflegediensten, der Beratungsstelle ÄLTER WERDEN, dem Pflegestützpunkt Kassel, den Pflegekassen und dem Gesundheitsamt Region Kassel
Qualifiziertes Prüfen der Rechnungen der Pflegedienste und Pflegeheime
 
 
Ihr Profil

abgeschlossene/s
- Studium (Bachelor bzw. Diplom) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
- Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt oder
- Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit mehrjähriger Berufserfahrung im o.g. Aufgabenbereich oder
- eine vergleichbare Qualifikation mit mehrjähriger Berufserfahrung im o.g. Aufgabenbereich
Grundkenntnisse in der sozialen Gesetzgebung und den Strukturen der Sozialleistungsträger
Bereitschaft und Fähigkeit, sich den vielfältigen Anforderungen des Arbeitsplatzes eigenverantwortlich zu stellen
 
 
Ihre Schlüsselqualifikationen

Arbeitsorganisation
Auffassungsgabe und analytische Fähigkeit
Empathie
Entscheidungsstärke
Flexibilität
Kommunikationsfähigkeit
Selbstständigkeit
Verhandlungsgeschick und Überzeugungsfähigkeit

Ich habe allerdings nicht, was im Profil steht, also noch nicht einmal Berufserfahrung in dem Bereich.

Die Schlüsselqualifikationen bringe ich alle mit.

Lohnt sich überhaupt eine Bewerbung?

Falls doch, mit was könnte ich in der Bewerbung punkten, sodass ich evtl. doch eingeladen werden oder kann ich mich selbst von einer Einladung zu einem Bewerbungsgespräch verabschieden?

Was meint ihr?

Dankeschön.

LG


clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,855
Hallo, wenn Du weder in Verwaltung ausgebildet noch im Bereich SGB gearbeitet hast, sind die Wahrscheinlichkeit zur Einladung schon geringer. Aber wegen des Fachkräftemangel würde ich mich trotzdem bewerben. Eine Bewerbung kostet Dich nichts. Du solltest im Anschreiben erwähnen warum Du Dich für diese Stelle interessierst.
« Last Edit: 28.07.2020 08:16 von clarion »

Lars73

  • Gast
Was hast du denn für eine Ausbildung? Gibt es Berufserfahrung im Bereich Verwaltung?

Micaela

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Ich hab Bürokauffrau gelernt, hab aber schonmal in der Verwaltung gearbeitet. In einem Bürgeramt.

Würde "nur" die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten die Chancen deutlich erhöhen?

Falke007

  • Gast
Eine Bewerbung lohnt sich immer. Natürlich kann es sein, dass du nicht eingeladen oder nicht genommen wirst - das kannst du halt auch nur rausfinden, wenn du dich bewirbst.

Die Stellenprofile wollen oft die eierlegende Wollmichsau - finden diese aber natürlich selten.
Daher nur Mut!

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,849
Sehe ich anders.

Die Anforderungen sind muss-Kriterien. Wenn der Bewerber diese nicht erfüllt, kann er auch nicht eingeladen werden. Vor der Mühe, die eine schöne Bewerbung macht, würde ich mindestens vorher anrufen und nach den Erfolgsaussichten (ohne passenden Bildungsabschluss) fragen.

Spid

  • Gast
Zudem wird hier verkannt, daß die Auflistung bei "Schlüsselqualifikationen" inhaltsloses Geblubber ohne Wert ist und die entscheidungserheblichen Kriterien sich aus dem fachlichen Anforderungsprofil ergeben.

Falke007

  • Gast
Sehe ich anders.

Die Anforderungen sind muss-Kriterien. Wenn der Bewerber diese nicht erfüllt, kann er auch nicht eingeladen werden. Vor der Mühe, die eine schöne Bewerbung macht, würde ich mindestens vorher anrufen und nach den Erfolgsaussichten (ohne passenden Bildungsabschluss) fragen.

Das erlebe ich tatsächlich anders. Von Muss-Kriterien zu sprechen ist bei den genannten Formulierungen auch eher schwierig, da sie ja sehr schwammig formuliert sind.
Ich würde es an der Stelle der Userin einfach versuchen - natürlich kann man vorher anrufen, wenn man will.

Die Ausführungen von Spid treffen zu. Die Erfüllung der Schlüsselqualifikationen haben nicht wirklich Mehrwert.

Shihayazad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Hier finde ich auch den Unterschied zwischen Theorie und Praxis faszinierend. Für eine Vorbereitungsaufgabe für eine Personalreferentenstelle habe ich die rechtlichen Bedingungen von Bewerbungen im öffentlichen Dienst mal recherchiert und demnach gilt was Organisator sagt.
Es müssen immer Muss-Kriterien und Kann-Kriterien formuliert werden. Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen. Wer nicht ALLE Muss-Kriterien erfüllt, kann für die Stelle nicht in Betracht gezogen werden, auch wenn es keinen anderen Bewerber gibt.
Seitdem bin ich immer arg versucht, bei Stellen, wo ich nicht eingeladen wurde, obwohl ich die Muss-Kriterien erfülle, mal konkret nachzufragen, warum ich nicht eingeladen wurde  ::).

Praktisch wird diese schöne Regel irgendwie nie so umgesetzt, soweit ich das mitkriege. Die Durchführenden haben - wie so oft - keine Ahnung der Vorgaben, also macht jeder irgendwas. (Und wenn die Stelle quasi eh schon "vergeben" ist, habe ich auch  keine Lust nur wegen einer Formalie zum (sinnlosen) Gespräch anzutanzen. Das gibt es ja leider auch oft genug.)

Lars73

  • Gast
Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen.

Das gilt nur für schwerbehinderte Bewerber. Bei Bewerbern ohne Schwerbehinderung kann eine Vorauswahl für das Bewerbungsgespräch getroffen werden. Dabei müssen nicht alle Bewerber eingeladen werden welche die MUSS-Anforderungen erfüllen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,849
Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen.

Das gilt nur für schwerbehinderte Bewerber. Bei Bewerbern ohne Schwerbehinderung kann eine Vorauswahl für das Bewerbungsgespräch getroffen werden. Dabei müssen nicht alle Bewerber eingeladen werden welche die MUSS-Anforderungen erfüllen.

@ Lars: Die entspricht auch meinen Erfahrungen.

Wenn eine Behörde dem von Shihayazad geschilderten Verfahren zuwiderhandelt (also Bewerber in Betracht zieht, die nicht die Muss-Kriterien erfüllen) macht sich angreifbar und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand halten.
Es ist daher empfehlenswert, die Muss-Kriterien sorgfältig zu formulieren, um den Bewerberkreis nicht unzweckmäßig einzuschränken.

Daher sehe ich für jeden Bewerber, der die Muss-Kriterien nicht erfüllt, keine Chancen. Hat ja auch Sinn, schließlich hat sich die Behörde für die Kriterien entschieden.

Spid

  • Gast
Vielleicht liest Du nochmal, was @Lars73 moniert hat, nämlich die Behauptung von @Shihayazad - offenbar ein passionierter DSA-Fan - einer Pflicht zur Einladung von Bewerbern, die die konstitutiven Voraussetzungen erfüllen.

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 986
Daher sehe ich für jeden Bewerber, der die Muss-Kriterien nicht erfüllt, keine Chancen. Hat ja auch Sinn, schließlich hat sich die Behörde für die Kriterien entschieden.

Fun fact: Oft genug sehe ich Ausschreibungen, denen man förmlich ansieht, dass die ausschreibende Stelle selbst nicht weiß, was/wen sie genau sucht, bzw. das eigentlich gesuchte Profil nicht fachlich präzise formulieren kann. Da würde es mich überraschen, wenn dort wirklich passende Bewerber/-innen aufschlagen ...

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen.
Wo steht das?
Deiner Meinung nach darf man also nicht anhand der Aktenlage der Bewerbungen Bewerber nicht einladen?

Shihayazad

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Hhm, ich hatte es so verstanden, dass Schwerbehinderte Bewerber immer eingeladen werden, sofern nicht offensichtlich und absolut ungeeignet.

Zitat
Deiner Meinung nach darf man also nicht anhand der Aktenlage der Bewerbungen Bewerber nicht einladen?

Nicht, sofern sie die Muss-Kriterien erfüllen und damit ja formal für die Stelle geeignet wären. (Wobei es bei "mehrjährige relevante Berufserfahrung" dann ja auch schon wieder spannend wird...) Ich hatte das mal recherchiert und aus verschiedenen Handreichungen der öffentlichen Verwaltung mit Verweis auf faire Verfahren und Prinzip der Bestenauslese, wonach Bewerber eine Chance haben müssten, von sich zu überzeugen, sofern sie die geforderten Qualifikationen mitbringen. Was, wie ich fand, auch sehr viel Sinn machte. Damit eben nicht passiert, was leider gemacht wird: "Wir schaffen an dem Tag nur x Personen und haben keinen Bock die Kommission für einen zweiten Tag zusammenzutrommeln, also laden wir 3 passende Bewerber erst gar nicht ein."
Leider keinen wunderhübschen Paragraphen, kann also gut sein, dass ich mich irre. Ihr habt davon also nichts gehört? Dann muss ich mich bei Gelegenheit nochmal auf die Suche machen.

Zitat
Fun fact: Oft genug sehe ich Ausschreibungen, denen man förmlich ansieht, dass die ausschreibende Stelle selbst nicht weiß, was/wen sie genau sucht, bzw. das eigentlich gesuchte Profil nicht fachlich präzise formulieren kann. Da würde es mich überraschen, wenn dort wirklich passende Bewerber/-innen aufschlagen ...

Da gab es mal eine wunderhübsche Ausschreibung mit ca. 40 Spiegelstrichen, bei denen Muss und Soll auch komplett durcheinander gingen. Die Absage "Sie erfüllen die formalen Bedingungen nicht" hat mich da nicht wirklich überrascht. Auf Nachfrage hieß es dann auch, dass ich zwar eigentlich auf die Stelle passen würde, sie mich aber aufgrund ihrer eigenen Formulierungen in der Ausschreibung nicht einladen können. Ich wüsste wirklich gerne, ob sie jemanden gefunden haben.