-Mittlerweile wurde meiner Frau außerdem vom Schulamt mitgeteilt, dass ein Dienstbeginn vor dem 15.09 (Schuljahresbeginn) möglich wäre. Ab dem 15.09. bis zum Ende des Haushaltsjahres seien keine Erhöhungen/Wiedereinstiege mehr möglich, da diese vom RP nicht bewilligt werden (es sei denn es kommt ein Nachtragshaushalt). Uns wurde nahegelegt dies mit "schulinternen Lösungen" irgendwie möglich zu machen.
Ich lese das so, dass ein Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit und Wiedereinstieg auf die "alte" Stelle (bei erneuter Schwangerschaft) keine Aussicht auf Erfolg hätte, weil dringende dienstliche Gründe dem entgegen stehen würden.
Somit würde, so darf ich vermuten, bei einem bestehenden Teilzeitverhältnis von 8 Stunden der Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit und gleichzeitiger Aufstockung des laufenden Beschäftigungsverhältnis auf 24 Stunden keine Aussicht auf Erfolg haben. Man hat sich ja für einen befristeten Zeitraum entschieden, nur 8 Stunden zu arbeiten (und nicht 24) und es wurde auch so kommuniziert, dass ein Wiedereinstieg während des befristeten Teilzeitverhältnisses nicht möglich ist.
Am Ende reden wir vermutlich nur über die sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt und den Auswirkungen auf das Elterngeld ....