In dem heutigen HuFA wurde der GE zum ThürBesG 2024/2025 ohne weitere Diskussion o.ä. durchgewunken, wird sicher kommende Woche im TLT in der 2. Lesung behandelt und dort ebenfalls durchgewunken werden. Frage mich warum es überhaupt Anhörungen gibt zumal alle Anzuhörenden den GE abgelehnt haben. Der Blödsinn mit dem sog. "Alimentativen Ergänzungszuschlag" nach § 39a ist auch noch drin. Vergesst nicht vor einer möglichen Beantragung dieses Zuschlages euch und eurem Partner eine ausführliche Rechtsberatung zu gönnen. Bei einer Versicherung an Edes statt bzgl. der Richtigkeit der zu machenden Angaben, wie es dort ja drin steht, ist nach § 154 StGB eine Mindeststrafe vorgesehen, wenn man falsch abbiegt. Also das kann dann schon mal zu einer (Beziehungs-)Krise führen. Und wie der Zufall will war bei mir heute im Briefkasten eine gelber Brief vom TLF bzgl meines WS aus dem Jahre 2023. Da kann ich dann in der kommenden Woche dem VG einen neuen Antrag schicken. Soviel dazu, wenn die Finanzministerin bei der Einbringung des ThürBesG 2023/2024 ausführte ".... und unser Auftrag ist es ja nicht, sich immer vor Gericht zu treffen." Hierzu gibt es offenbar unterschiedliche Wahrnehmungsebenen.
Vielleicht sollte ich doch einmal das Angebot meiner Dienststelle für einen Kurs "Achtsamkeitsyoga" im Rahmen der Gesundheitsfürsorge des Dienstherrn annehmen, um mich mich nicht immer so zu ärgern und einfach in den gelassener zu reagieren. Was ich heute nicht kann besorgen, verschiebe ich auf übermorgen oder nächstes Jahr oder lasse es gleich ganz.