Autor Thema: [ALLG] Gleichstellungsantrag durch Beamte  (Read 265 times)

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[ALLG] Gleichstellungsantrag durch Beamte
« am: 21.05.2024 12:40 »
Leider konnte ich über die Suchfunktion nichts zu diesem Thema finden:

Person A ist Beamtin, hat einen GdB von 40% und ist durch die Behinderung weniger leistungsfähig als andere. Sie ist seit vielen Jahren in Teilzeit auf einem fachlich anspruchsvollen Arbeitsplatz tätig, der es jedoch zulässt, die Arbeit eigenständig zu organisieren, was Person A unter Beachtung ihrer Behinderung sehr entgegen kommt.

Nun ist es in der Behörde so wie vielerorten. Es wird nach und nach immer mehr Personal abgebaut, entstehende Lücken werden zumeist kurzfristig gestopft, indem man hausintern von einer Abteilung in die andere verschiebt, usw.

Vor kurzem war solch eine Lücke zu stopfen. Schnell nachbesetzt werden musste ein deutlich weniger (fachlich) anspruchsvoller Arbeitsplatz, der jedoch keine eigene Organisation zulässt. Person A stand sofort zur Debatte. Entschieden hatte man sich letztlich für Person B, weil diese sich nicht in Teilzeit befand.

Person A befürchtet nun, bei nächster Gelegenheit "dran" zu sein. Rückhalt von ihrem Chef hat sie nicht zu erwarten, weil dieser, wenn er denn schon Personal hergeben muss, (mutmaßlich und auch verständlicherweise) am liebsten das am wenigsten leistungsfähige hergibt.

Person A überlegt nun, einen Gleichstellungsantrag zu stellen.

Die SBV hat ihr abgeraten, mit den Argumenten, die man gemeinhin auch im Netz findet:
Beamter hat quasi nie einen gefährdeten Arbeitsplatz - es droht keine Frühpensionierung usw.

Im Netz findet man natürlicherweise nur Urteile, in denen solche Anträge von Beamten abgelehnt worden sind.


Meine Fragen:
Gibt es Erfahrungen mit Fallkonstellationen, bei denen Beamte eine Gleichstellung zuerkannt bekommen haben?
Wenn ja, welche Gründe waren entscheidend?


(bevor jmd fragt, nein, ich bin nicht selbst Person A und die Befürchtungen von Person A möchte ich auch nicht beurteilen, weiß aber, dass sie begründet sind)