Wie mein Vorschreiber schon schrieb: Elternzeit wäre die bessere Variante, falls noch möglich. Hierauf hat man bei rechtzeitiger Beantragung einen Anspruch und die Beihilfe läuft weiter.
Die NRW-Rechtsgrundlage für Urlaub von längerer Dauer ohne Dienstbezüge dürfte ähnlich sein, wie die in BW. Du hast mehr oder weniger einen Anspruch, so lange zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Da kommt es also auf eure Tätigkeiten an.
Wenige Monate, hier drei bis vier, wären m. E. kein Problem.