Autor Thema: [NRW] Längerer (unbezahlter) Urlaub als Familie  (Read 936 times)

shimanu

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Hallo,

meine Frau und ich sind beide Beamte in NRW.
Wir haben zwei Kinder, im noch nicht schulpflichtigem Alter, und würden gerne vor der Einschulung des Großen für längere Zeit (3-4 Monate) verreisen.

Besteht für uns als Landesbeamte die Möglichkeit dies zu tun?
Bei meiner Recherche bin ich auf § 64 Abs. 1 LBG NRW gestoßen. Ist diese Vorschrift auch für Abwesenheiten von wenigen Monaten anwendbar?
Hat dies schon mal jemand gemacht? Wurde dies genehmigt?

PushPull

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Antw:[NRW] Längerer (unbezahlter) Urlaub als Familie
« Antwort #1 am: 13.04.2024 09:00 »
Ist Elternzeit bspw. für das andere Kind noch eine Option? Man hat ja drei Jahre Anspruch je Kind.

Landesdiener

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Antw:[NRW] Längerer (unbezahlter) Urlaub als Familie
« Antwort #2 am: 15.04.2024 09:43 »
Wie mein Vorschreiber schon schrieb: Elternzeit wäre die bessere Variante, falls noch möglich. Hierauf hat man bei rechtzeitiger Beantragung einen Anspruch und die Beihilfe läuft weiter.

Die NRW-Rechtsgrundlage für Urlaub von längerer Dauer ohne Dienstbezüge dürfte ähnlich sein, wie die in BW. Du hast mehr oder weniger einen Anspruch, so lange zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Da kommt es also auf eure Tätigkeiten an.

Wenige Monate, hier drei bis vier, wären m. E. kein Problem.