Autor Thema: Bürgermeister - Dienstunfähig Baden-Württemberg  (Read 768 times)

Oika88

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Hallo,

Mich würde es interessieren, wie es bei den Bürgermeistern aussieht:
Bekommt ein BM schon nach fünf Jahren Pension, sollte er dienstunfähig werden?

Oder muss er 18 Jahre durchhalten?


Casa

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Antw:Bürgermeister - Dienstunfähig Baden-Württemberg
« Antwort #1 am: 25.05.2024 15:30 »
Ja, nach 5 Jahren und bei Dienstunfall o. Ä. vor Ablauf von 5 Jahren, § 73 Abs. 1 i V. m. § 18 Abs. 1 LBeamtVG BaWü.

Ohne Dienstunfall o. Ä. dürfte es auf die Mindestpension von 57 % der Endstufe A7 + ggf. Strukturzulage + ggf. Familienzuschlag wegen Ehe hinauslaufen, § 27 Abs. 4 LBeamtVG BaWü.

Woher die Alternative mit der Pension erst nach 18 Jahren Dienstzeit kommt, ist mir in Anbetracht von § 73 LBeamtVG BaWü ein Rätsel.
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Oika88

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Antw:Bürgermeister - Dienstunfähig Baden-Württemberg
« Antwort #2 am: 25.05.2024 15:41 »
Vielen Dank… ich hatte etwas mit 18 Jahren auf den Seiten der KVBW gelesen…

Casa

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Antw:Bürgermeister - Dienstunfähig Baden-Württemberg
« Antwort #3 am: 25.05.2024 16:41 »
Zitat
Vielen Dank… ich hatte etwas mit 18 Jahren auf den Seiten der KVBW gelesen…

Vielleicht meinst du 10 oder 8 Jahre, vgl. § 73 Abs. 2 LBeamtVG. In Zusammenschau mit § 36 Abs. 5 LBeamtVG, es gibt keine Altersgrenze für den Ruhestand für Bürgermeister, dürfte BaWü ein Bundesland sein, in dem ein Bürgermeister nach entsprechender Amtszeit / entsprechenden Amtszeiten Pensionsansprüche hat, wenn er nicht wiedergewählt wird bzw. wenn er sich dann im Ruhestand befindet. Der Ruhestand kann bereits im recht jungen Alter eintreten. Einige Bundesländer haben die Regelung zu Pensionsansprüchen von Bürgermeistern unterhalb einer gewissen Altersgrenze bereits abgeschafft. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, warum ein Bürgermeister nach 2 Amtszeiten und bspw. mit 45 Jahren mit ca. 33 % seiner letzten Besoldung in Ruhestand gehen kann. Das bedeutet bei Bürgermeistern in Gemeinden ab 2.000 - 10.000 Einwohnern und A16-Besoldung etwa 2.700 € monatliche Bruttobesoldung. Lebenslang. Etwaiges Einkommen wird angerechnet, sofern der Bürgermeister noch gegen Geld arbeiten möchte.
6 Monate bis 1 Jahr Übergangsgeld + Pensionsansprüche ab 67 Jahren wären völlig ausreichend.

Hier mal ein Artikel.

https://www.schwaebische.de/regional/baden-wuerttemberg/no-title-1948177
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