Autor Thema: [RP] Verbeamtung: Abzüge bei Ermittlung der Zeiten für Erfahrungsstufe  (Read 102 times)

Master RLP

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Hallo,

ich arbeite seit fast 14 Jahren als Tarifbeschäftigter bei Behörden in RLP und mein Arbeitgeber hat mir ein Angebot für eine Verbeamtung in der A10 vorgelegt (mit einem Jahr Probezeit).

Die berücksichtungsfähigen Zeiten aus Tätigkeiten nach meinem Studium aus der Beschäftigung beim Land sowie auch Zeiten vorher aus der Privatwirtschaft und aus dem Zivildienstzeit (nach § 30 LBesG RLP) wurden alle anerkannt, soweit so gut.
Dann werden mir 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung für den Einstieg das III. Einstiegsamt (nach § 18 LVO RLP) sowie 3 Jahre für den direkten Einstieg in das erste Beförderungsamt wegen einem Masterstudium (nach § 9 LVO RLP) abgezogen, das kann ich nachvollziehen.
Allerdings werden mir jetzt weitere 3 Jahre für eine Probezeit abgezogen, obwohl die regelmäßige Probezeit von 3 Jahren nur um 2 Jahre auf die Mindestprobezeit von einem Jahr verkürzt wird (§ 11 LVO RLP und § 20 LBG RLP). Da stelle ich mir die Frage, ob der Abzug von 3 Jahren gerechtfertig ist oder ob ein Abzug von 2 Jahren korrekt wäre. Oder gibt es noch es noch irgendwelche anderen Abzugszeiten, die ich übersehen habe?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Casa

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Wo wird abgezogen? Beim Dienstalter?


Zitat
Dann werden mir 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung für den Einstieg das III. Einstiegsamt (nach § 18 LVO RLP)

Warum? Was hast du studiert und was beinhaltet die Stelle?


Zitat
sowie 3 Jahre für den direkten Einstieg in das erste Beförderungsamt wegen einem Masterstudium (nach § 9 LVO RLP) abgezogen

Warum "wegen" dem Masterstudium?


Zitat
Allerdings werden mir jetzt weitere 3 Jahre für eine Probezeit abgezogen, obwohl die regelmäßige Probezeit von 3 Jahren nur um 2 Jahre auf die Mindestprobezeit von einem Jahr verkürzt wird (§ 11 LVO RLP und § 20 LBG RLP). Da stelle ich mir die Frage, ob der Abzug von 3 Jahren gerechtfertig ist oder ob ein Abzug von 2 Jahren korrekt wäre. Oder gibt es noch es noch irgendwelche anderen Abzugszeiten, die ich übersehen habe?

Die Einstellung 1. Beförderungsamt, Verkürzung Probezeit, Anerkennung Berufserfahrung in der Privatwirtschaft sind insgesamt Kann-Bestimmungen. Hier kann man keine exakte Berechnung durchführen, im Sinne von 1 Jahr Berufserfahrung verkürzt Probezeit um 1 Jahr.



Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Master RLP

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Von meinen erreichten und angerechneten beruflichen Zeiten wird abgezogen, also Dienstalter.
Zitat
Wo wird abgezogen? Beim Dienstalter?

BWL und die Stelle ist auch in die Richtung.
Zitat
Warum? Was hast du studiert und was beinhaltet die Stelle?

Es wird nicht wegen dem Studium abgezogen sondern der Einstieg in das erste Beförderungsamt kann wegen dem Masterstudium erfolgen. 3 Jahre werden abgezogen, da man bei einem Start im Einstiegsamt erst nach 3 Jahren hätte befördert werden können.
Zitat
Warum "wegen" dem Masterstudium?

Also könnte man mir trotzdem 3 Jahre dafür abziehen, obwohl ich ein Jahr Probezeit absolvieren muss?
Zitat
Die Einstellung 1. Beförderungsamt, Verkürzung Probezeit, Anerkennung Berufserfahrung in der Privatwirtschaft sind insgesamt Kann-Bestimmungen. Hier kann man keine exakte Berechnung durchführen, im Sinne von 1 Jahr Berufserfahrung verkürzt Probezeit um 1 Jahr.