Autor Thema: Doppelverdienermodel in BW?  (Read 3687 times)

Ozymandias

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Antw:Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #15 am: 14.05.2024 10:06 »
Kopiere hier mal den Beitrag von lotsch, der hier wie die Faust aufs Auge passt.
Gutes Autoritätsargument in Sachen Beteiligung an der Gesetzgebung (ja ist nur pseudobeteiligung), Widerspruch oder auch Klage.

Interview mit Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio

Prof. Di Fabio: Der Spielraum ist natürlich groß, weil das Bundesverfassungsgericht nicht der Haushaltsgesetzgeber ist. Andererseits müssen bestimmte Grundsätze klar bleiben: Der Abstand zwischen den Ämtern ist auch in der Besoldung zu wahren. Qualifikation und Verantwortung, die mit dem Amt verbunden sind, müssen sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln. Außerdem hat ein erkennbarer Abstand von Besoldung und Versorgung gegenüber gegenleistungslosen Sozialleistungen zu bestehen.

NRW Magazin: Derzeit wird im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die Einführung eines Partnereinkommens mit der Begründung diskutiert, dass die „Eckpunktefamilie“ nicht mehr zeitgemäß sei. Offensichtlich soll damit das Abstandsgebot ausgehebelt werden. Wie ist Ihre Einschätzung zu einer solchen Vorgehensweise?

Prof. Di Fabio: Das Amtsverständnis von Art. 33 Abs. 5 GG ist individuell auf die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber bezogen und kann deshalb nicht sozial „kontextualisiert“ werden. Im Übrigen ist der Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nach wie vor gültig.

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/grundgesetz-garantiert-das-berufsbeamtentum/

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Antw:Doppelverdienermodel in BW?
« Antwort #16 am: 14.05.2024 10:12 »
Das klingt ja mal eindeutig und gut.