Autor Thema: [SN] Besoldungsreform 2025  (Read 2318 times)

MasterNoname89

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[SN] Besoldungsreform 2025
« am: 05.05.2024 08:24 »
Im Rahmen der 87. Plenarsitzung des sächsichen Landtages am 02.05.2024, wurde das 5. Dienstrechtsänderungsgesetz und damit die Übernahme des Tarifergebnisses aus November 2023 des TV/L auf die Beamten sowie die Umsetzung des Gerichtsurteils des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation beschlossen.

Im Zuge der Anhörungen, wurde seitens der Fraktionen die Belastung aufgrund des zwingenden Beschlusses dargelegt und eine grundlegende Besoldungsreform für 2025 angekündigt. Dieses Thema soll sich mit allen Neuerungen und Informationen hierzu beschäftigen.

Finanzbeamter

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Antw:[SN] Besoldungsreform 2025
« Antwort #1 am: 05.05.2024 09:35 »
Ich bin tatsächlich sehr gespannt, wie diese Reform aussehen könnte.

Ich rechne fast damit, dass es am Ende ähnlich wie in Baden-Württemberg aussehen könnte. Sprich Anhebung des Eingangsamtes und gleichzeitige Höhergruppierung aller Beamten.

Wie sehen denn eure "Tipps" aus?  ;)

Jörn85

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Antw:[SN] Besoldungsreform 2025
« Antwort #2 am: 05.05.2024 09:41 »
Ich bin tatsächlich sehr gespannt, wie diese Reform aussehen könnte.

Ich rechne fast damit, dass es am Ende ähnlich wie in Baden-Württemberg aussehen könnte. Sprich Anhebung des Eingangsamtes und gleichzeitige Höhergruppierung aller Beamten.

Wie sehen denn eure "Tipps" aus?  ;)

Einbeziehung des Partnereinkommens in die Berechnung der Alimentation, wie in mittlerweile neun anderen Bundesländern (zuletzt die zwei bevölkerungsstärksten, BW und NRW).

VaPi

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Antw:[SN] Besoldungsreform 2025
« Antwort #3 am: 05.05.2024 09:53 »
Was hätte das genau zur Folge ? Habe das nicht recht verfolgt . Abschaffung der Familienzuschläge ?

Soll das Einkommen pauschal einbezogen werden und was wird dann gemindert ?

MasterNoname89

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Antw:[SN] Besoldungsreform 2025
« Antwort #4 am: 05.05.2024 09:54 »
Wie sieht es denn bezüglich einer Kürzung der Bezüge aus? Dies ist theroretisch nicht möglich, oder sehe ich das falsch?


PolareuD

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Antw:[SN] Besoldungsreform 2025
« Antwort #5 am: 05.05.2024 10:07 »
Es darf kein Einschnitt in die Mindestalimentation erfolgen. Einschnitte in das Binnenabstandsgebot sind begrenzt möglich. Die Begrenzung ist hier durch die Prüfsystematik des BVerfG gegeben.

LehrerBW

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Antw:[SN] Besoldungsreform 2025
« Antwort #6 am: 05.05.2024 10:28 »

Einbeziehung des Partnereinkommens in die Berechnung der Alimentation, wie in mittlerweile neun anderen Bundesländern (zuletzt die zwei bevölkerungsstärksten, BW und NRW).

Bei uns in BW wird kein Partnereinkommen angerechnet.Bisher zumindest noch nicht.

MasterNoname89

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Antw:[SN] Besoldungsreform 2025
« Antwort #7 am: 05.05.2024 10:32 »
Es darf kein Einschnitt in die Mindestalimentation erfolgen. Einschnitte in das Binnenabstandsgebot sind begrenzt möglich. Die Begrenzung ist hier durch die Prüfsystematik des BVerfG gegeben.

Das steht grundsätzlich außer Frage.

Meine Frage zielte eher in folgende Richtung: (nur fiktive Zahlen)

ein Beamter in z.B. A12 in Erfahrungsstufe 5 erhält mit der Gesetzesänderung beispielsweise ein Grundgehalt von 6.000 €

Kann der Besoldungsgesetzgeber durch eine Reform die Besoldungstabelle derart anpassen, dass die Erfahrungsstufe 5 in A12 künftig nur noch bei 5.500 € liegt oder gilt hier ein Bestandsschutz?

Denkbar ist ja, dass der Gesetzgeber, wie er z.B. die Besoldungsgruppe A4 gestrichen hat, weitere Streichungen in den unteren Besoldungsgruppen vornimmt, um das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung zu wahren. Hier ist ja beispielsweise auch die Streichung niedriger Erfahrungsstufen möglich. Wenn damit die 15 % Marke deutlich überschritten wird, ist die Besoldung von unten gesehen unproblematisch mit dem GG vereinbar. 

Wenn man die Tabelle ansieht, fangen höhere Besoldungsgruppen bei höheren Erfahrungsstufen an. Wird die Tabelle nun begradigt und alle Besoldungsgruppen beginnen in Stufe 1, so wird der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen im Grundsatz auch wieder reduziert.

In anderen Bundesländern gibt es z.T. deutlich weniger Erfahrungsstufen als bei uns mit teilweise deutlich längerer Verweildauer.

Mayday

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Antw:[SN] Besoldungsreform 2025
« Antwort #8 am: 12.05.2024 18:48 »
Meine Frage zielte eher in folgende Richtung: (nur fiktive Zahlen)
ein Beamter in z.B. A12 in Erfahrungsstufe 5 erhält mit der Gesetzesänderung beispielsweise ein Grundgehalt von 6.000 €
Kann der Besoldungsgesetzgeber durch eine Reform die Besoldungstabelle derart anpassen, dass die Erfahrungsstufe 5 in A12 künftig nur noch bei 5.500 € liegt oder gilt hier ein Bestandsschutz?

Ja, könnte er. Die betreffenden Beamten würden dann halt einen zusätzlichen Ausgleichsbetrag in Höhe von 500 € erhalten, welcher aber bei späteren Besoldungsrunden wohl nach und nach abgeschmolzen würde, bis das (fiktive) Grundgehalt wieder 6000 €+ erreicht.

Lotte78

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Antw:[SN] Besoldungsreform 2025
« Antwort #9 am: 13.05.2024 10:59 »
im Nachbarland scheint es, wenn das durchkommt, keine Anhebung der weiteren Besoldungstufen zu geben. Wie das aussieht soll nur A4 und A6 wegfallen.

http://oeffentlicher-dienst.info/g/st-dvaendg-4

Saggse

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Antw:[SN] Besoldungsreform 2025
« Antwort #10 am: 13.05.2024 11:12 »
Ja, könnte er. Die betreffenden Beamten würden dann halt einen zusätzlichen Ausgleichsbetrag in Höhe von 500 € erhalten, welcher aber bei späteren Besoldungsrunden wohl nach und nach abgeschmolzen würde, bis das (fiktive) Grundgehalt wieder 6000 €+ erreicht.
Warum sollte der Gesetzgeber die Bezüge nicht einfach senken dürfen? Ich meine, klar ist das nicht mal ansatzweise realistisch, dass er das machen wird, aber er könnte es rein theoretisch, oder? Allenfalls bei den Beihilfesätzen könnte ich mir einen Bestandsschutz vorstellen, weil das ja Auswirkungen auf die Beiträge zur PKV hat...

Mayday

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Antw:[SN] Besoldungsreform 2025
« Antwort #11 am: 15.05.2024 08:34 »
Im Zuge der Anhörungen, wurde seitens der Fraktionen die Belastung aufgrund des zwingenden Beschlusses dargelegt und eine grundlegende Besoldungsreform für 2025 angekündigt.

Dazwischen liegen bekanntlich noch die Landtagswahlen, es ist also fraglich welche Fraktionen letztendlich darüber entscheiden werden.