Hallo,
ich befinde mich gerade in der Wiedereingliederung und habe bisher immer Krankenscheine vorgelegt. Nun wurde ich darüber informiert, dass ich dies zu unterlassen habe, da sonst die Wiedereingliederung als „gescheitert“ gewertet wird. Mein Arzt ist darüber sehr verwundert und auch Kollegen mussten während ihrer Wiedereingliederung immer einen Krankenschein vorlegen. Bei mir wird damit argumentiert, dass man als Beamter teildienstfähig ist während der Wiedereingliederung und somit kein Krankenschein erfolgen darf / muss.
Wir sind eurer Erfahrungen damit?
Vielen Dank und beste Grüße.
Hallo,
ohne jemandem nahetreten zu wollen, die Person, die dir diese Auskunft gegeben hat, hat keine Ahnung!
Du gilst auch als Beamter während einer Wiedereingliederung weiterhin als krank und musst diese Zeit daher auch mit - laienhaft gesagt - AU-Bescheinigungen nachweisen.
Die Teildienstfähigkeit bei Beamten ist etwas völlig anderes. Das ist das mildere Mittel zur Dienstunfähigkeit, wenn der Beamte dauerhaft noch mind. 50% seines Dienstes leisten kann, das hat nichts mit einer Wiedereingliederung zu tun. Die Teildienstfähigkeit geht auch über den Amtsarzt.
So zumindest ist es bei Bundesbeamten und es würde mich sehr wundern, wenn das in Thüringen anders wäre...
Viele Grüße