Autor Thema: [Allg] Besoldungsvergleich unter Berücksichtigung der Kinder  (Read 1543 times)

Altoran

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Vielen Dank an das Team dieser Seite für den erweiterten Besoldungsvergleich  mit Berücksichtigung der Kinder. Durch die zunehmende Diversifizierung der Besoldungsstrukturen ist ja ein objektiver Vergleich immer schwieriger.

Ich habe aufgrund der Daten für A13 / zwei Kinder die beigefügte Karte zur Diskussion erstellt.

Welche Versorgungsbestandteile gehören für euch noch zu einem möglichst aussagekräftigen Bundesländervergleich?

yaykap

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Also ich wurde in Sachsen verbeamtet mit 2 Kindern und A13. Bin schon 35 aber habe 68000€ Brutto. Mir fehlt noch ein wenig zum gemittelten! Wert von 84000. Werde aber nur 30 Dienstjahre haben und somit evtl am Ende in die letzte Stufe kommen. Ich finde die Anfangsbesoldung da deutlich interessanter. Ich will nur sagen, dass der gemittelte Wert stark verzehrt, fühle jetzt nicht, dass ich in Sachsen so viel mehr als der Durchschnitt bekomme, in Bayern wäre ich mit 75000€ gestartet (abhängig von Ort) also deutlich mehr als in Sachsen, was in der Statistik nicht hervorgeht.

Altoran

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Ok, dann müsste man also neben Familienzuschlägen noch Ortszuschläge berücksichtigen. Soweit ich weiß, ist das eine bayrische Besonderheit, die es in anderen BL nicht gibt. D.h. für einen Vergleich der Besoldungsstruktur würde man zunächst den niedrigsten Wert ansetzen.

Das überdurchschnittliche Anheben der Eingangsbesoldung bzw. der Wegfall unterer Stufen ist ein von den BL in den letzten Jahren häufig praktiziertes Mittel der Besoldungsanpassungen. Damit soll wohl genau dem Rechnung getragen werden, dass Einsteiger in den Beamtendienst eben "nur" darauf einen Blick werfen und nicht darauf wie sich die Tabelle entwickelt bzw. wie das Gesamtpaket der Versorgung aussieht. Dies geschah häufig zum Nachteil höherer Stufen und hat zu Verzerrungen der Tabelle geführt und natürlich zum Frust bei Beamten, die zu einem früheren Zeitpunkt eingestiegen sind und sich die entsprechende Stufe erst erarbeiten mussten.

Admin

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für Bayern und NRW wird die mittlere Mietenstufe IV zu Grunde gelegt. Dies erschien uns ein sinnvoller Kompromiß zu sein.

JayBrak

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Ich denke, dass in NRW die Mietenstufe 4 zu hoch gewähltevist. Es gibt in ganz NRW keine einzige Stadt, die überhaupt die Mietenstufe 7 erreicht. Und nur drei Städte, die die Mietenstufe 6 erreichen. Die Mietenstufe 3 erscheint mit für NRW als wesentlich realistischerer Mittelwert.

Altoran

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...und 31 die Stufe 4 haben. Ideal wäre natürlich, wenn man die Mietstufe/Ortsklasse als weiteren Parameter beim Vergleich auswählen könnte.

Als weiteres vergleichbares Versorgungselement könnten die unterschiedlichen Beihilferegelungen gelten. Gibt es noch Länder, in denen im Bereich Beihilfe aktuell noch eine Beitragskostendämpungspauschale gültig ist, bzw. ein Selbstbehalt?

Sind die Beihilfesätze einigermaßen einheitlich (50% standardmäßig, bei zwei Kindern 70%, in Elternzeit 70%, Ehe- und Lebenspartner 70%, Kinder 80%, Versorgungsempfänger 80%) oder ergeben sich auch hier mittlerweile starke Abweichungen, die man bei einem Versorgungsveregleich berücksichigen müsste?

yaykap

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Sachsen ab 2 Kinder 90%, für Kinder und für ein Elternteil. Aber nur die Krankenversicherung, die Pflege bleibt bei 80% Beihilfe. Ich glaube alles kann man nicht einbeziehen, hier kocht einfach jedes Bundesland sein Süppchen.