Autor Thema: [NW] Falsche Versprechungen - Keine Verbeamtung trotz Masters (270 ECTS)  (Read 2064 times)

KRiotNRW

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Hallo in die Runde, ich bin neu hier und möchte gerne auf eure Schwarmintelligenz/Erfahrungen setzen.

Ich halte mich kurz: Damals war ich um gD Sachbearbeiterin und wollte mich perspektivisch verbeamten lassen. Das ging/geht in der obersten Landesbehörde nur im hD (mind. Referent). Also habe ich mir einen Studiengang ausgesucht und es dem Personalreferat geschickt. Die dortige Sachbearbeiterin hat mir zwar keine feste Stelle Versprochen, aber die Bedingungen genannt- und dass es mit dem von mir angegebenen Studium (MBA an der FOM) möglich wäre. Sie schrieb per Mail "Sie müssen das Master-Studium abschließen, dann ein AC-Vefahren bestehen, sich auf eine hD-Stelle bewerben, und 2,5 Jahre Berufserfahrung in der neuen Tätigkeit sammeln. Dann ist es nach derzeit geltendem Recht möglich". Ich habe mich extra nochmal per Mail rückversichert. Ich habe gesagt, dass ich mich schnell einschreiben müsste (Bewerbungsfrist), dass das Studium sehr viel Geld kostet und ich vor Einschreibung sichergehen möchte, dass die Höhergruppierung und Verbeamtung folgt. Ob sie es mir bestätigen könnte: "Ja".

Tja: Nachdem ich alle Kriterien erfüllt hatte, und seit 2,5 Jahren im hD arbeite, fällt den Personalern plötzlich auf: "Sie haben nicht genug Creditpoints. Sie müssten laut KMK-Beschluss min. 300 CP aufweisen. Wir können nichts für Sie tun, Sie werden nicht verbeamtet." Die Kollegin hatte falsche Informationen rausgegeben.

Was sagt ihr dazu? Aktuell bin ich noch sehr emotional, weil ich es menschlich eine Frechheit finde, da das Studium mich auch 14.000-15.000 EUR gekostet hat und ich 2 nebenberufliche intensive Studien-Jahre investiert habe für nichts. Und man kommt mir nicht einmal entgegen, geschweige denn ein "Sorry für die Umstände". Und das alles, weil die eine Kollegin mich falsch beraten hat. Da hat es mir auch nicht geholfen, dass ich es per Mail schriftlich vorlegen kann.

Gab es schon mal ähnliche Fälle hier? Wie würdet ihr vorgehen? Alteingesessene Kollegen meinten, dass ich von juristischen Schritten absehen sollte, da es mehr Nachteile bringt (man sei dann "verbrannt").

« Last Edit: 03.05.2024 07:21 von E15TVL »

Johann

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Niemand ist unfehlbar und in der Personalabteilung sitzen auch nur Menschen. Rechtsverbindliche Aussagen treffen Personalabteilungen in der Regel nicht. Das ist die Aufgabe von Juristen.

Um Schadensbegrenzung zu betreiben, könntest du dir eine Hochschule suchen, die mit etwas Glück sämtliche Leistungen des MBA an der FOM inkl. Thesis anerkennt und du lediglich noch einige Module nachholen musst, um die restlichen 30 CP zu erhalten. Das wird vermutlich etwas aufwändiger und wird viele Anfragen dauern, aber lohnt sich.

Ich komme da drauf, weil es beispielsweise an der Fernuni Hagen möglich ist, den Master Praktische Informatik (90 CP) zu machen, sich alle Module inkl. der Masterarbeit anrechnen zu lassen und mit dem Erlangen von 30 zusätzlichen CP noch einen Masterabschluss Informatik (120 CP) zu bekommen.

shorets

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Was für ein KMK Erlass ist das denn? Auf Bundesebene muss man mit 270 CP einfach 6 Monate länger warten bis man die Verbeamtung beantragen kann. Im Laufbahnengesetz für NRW (dein Bundesland?) wird das wohl nicht konkret festgelegt, aber die oberste Dienstbehörde kann das regeln.

KRiotNRW

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Wenn man "Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse
(Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und
Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet
und von der Kultusministerkonferenz am 21.04.2005 beschlossen)" googelt, kommt ein PDF mit dem Beschluss heraus.

Ja klar, Menschen machen Fehler! Dennoch wäre mir damals  die Antwort "Da bin ich überfragt und möchte mich nicht festlegen." oder so lieber gewesen. Naja. Hilft nichts, ich möchte gerne einfach eine Lösung finden, die idealerweise nicht noch mehr Geld kostet  :( Ich zahle noch den alten Kredit ab.
Die Fernuni Hagen bietet soweit ich das überschaut habe die kostengünstigsten Optionen für Zusatzqualifizierungen an. Nun stellt sich nur noch die Frage, ob die anerkannt werden. Die Personalstelle geht nicht ans Telefon und für die letzte Mail (Absage der Verbeamtung) haben sie trotz vieler Nachfragen mehr als ein Jahr für die Rückmeldung gebraucht. :o

shorets

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Das Dokument ist doch lediglich ein Qualifikationsrahmen und dient der Vergleichbarkeit vor allem im EU Raum. Das hat so doch noch nichts mit Laufbahnvoraussetzungen für den höheren Dienst auf Landesebene zu tun. Zudem steht in der Tabelle auch ganz klar, das die Master Ebene eine Tolleranz von 240 bis 300 CP/LP hat.

Falls die Landesbehörde tatsächlich dieses Dokument als Grund angibt, dann kannst du ja die 270 CP im Dokument markieren und nachfragen, warum die jetzt ausgeschlossen sein sollten. Eher wahrscheinlich ist es, dass da jemand nicht so viel Ahnung hat oder es anderes Dokument der obersten Dienstbehörde gibt, was hier greift und auch tatsächlich die Ausgrenzung von 270 CP BA+MA Abschlüssen erläutert.

Eher sollte § 26 der LVO NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=34844&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=621362) greifen. Aber Absatz 2 gibt der obersten Dienstbehörde eben Spielraum Abschlüsse abzulehnen. Vielleicht fehlen hier noch Details zu Studiumsinhalten und Tätigkeiten der Stelle usw., aber dieser Qualifikationsrahmen grenzt für mich da keine Abschlüsse mit insgesamt 300 CP/LP aus. Übersehe ich was?

Casa

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Du wirst mit 270 CP nach meiner Einschätzung auf dem Standardweg keine Verbeamtung in NRW erreichen. Grund:
Früher waren alle Master auf 300CP ausgelegt oder eröffneten gem. Akkreditierung ausdrücklich den Zugang zum hD. Später änderten sich die Anforderungen zur Aufnahme eines Masterstudiengangs und zum Abschluss Master. Möglich ist aktuell, dass ein Masterstudium ohne Hochschulabschluss und nach einer Prüfung begonnen werden kann und nach 120 CP der Master erreicht wird. Möglich ist auch, dass für die Zulassung zum 90CP Master ein Hochschulabschluss + Berufserfahrung verlangt wird. Die Berufserfahrung ersetzt - und zwar nur rein rechnerisch - 30 CP. Verlgeich dazu: Wenn du auf einen 30cm Hocker steigst kommst du zwar an die Kiste auf dem 2m hohen Schrank, aber du bist keine 2m groß.
Die rein rechnerischen 30 CP führen nicht dazu, dass der Master insgesamt mit 300CP absolviert wird, sondern eben nur mit 270 CP. In NRW sind 270 CP nicht genug für den hD.


Lesen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=32724&aufgehoben=N&anw_nr=2

Den Inhalt sollte das Land kennen und entsprechend handeln. -> Antrag stellen.


Alternativ / zeitgleich lass dir die Erfolgreiche Absolvierung des Vorbereitungsdienstes bestätigen und wechsel die Behörde, bspw. zum Bund.

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

KRiotNRW

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In NRW sind 270 CP nicht genug für den hD.

Aber ich bin doch bereits im hD? Aufgrund meines Masters und bereits mehrere Jahre im hD tätig.
« Last Edit: 03.05.2024 12:38 von KRiotNRW »

KRiotNRW

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Lesen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=32724&aufgehoben=N&anw_nr=2

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin wirklich sehr bemüht, mich selbst schlau zu machen, über Foren, googlen, viel lesen und habe die "Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung" auch schon überflogen, stellenweise sehr detailliert und oft gelesen. Ich bin zwar nicht auf dem Kopf gefallen, aber ich verstehe es schlichtweg nicht. Denn: Wo steht denn s/w, dass ich nicht verbeamtet werden darf? Trotz 270CP, dafür bereits Angestellte im hD? Wo ist das unumstößliche in den Regelungen niedergeschriebene Ausschlusskriterium?

Ich würde gerne selbst die Paragrafen finden und mir die Sachlage selbst logisch erschließen. Aber hier scheiter ich.

clarion

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Bei Angestellten gibt es keinen höheren Dienst!  Sonst solltest Du mal die Laufbahnverordnung von NRW anschauen.

Organisator

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https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=32724&aufgehoben=N&anw_nr=2

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin wirklich sehr bemüht, mich selbst schlau zu machen, über Foren, googlen, viel lesen und habe die "Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung" auch schon überflogen, stellenweise sehr detailliert und oft gelesen. Ich bin zwar nicht auf dem Kopf gefallen, aber ich verstehe es schlichtweg nicht. Denn: Wo steht denn s/w, dass ich nicht verbeamtet werden darf? Trotz 270CP, dafür bereits Angestellte im hD? Wo ist das unumstößliche in den Regelungen niedergeschriebene Ausschlusskriterium?

Ich würde gerne selbst die Paragrafen finden und mir die Sachlage selbst logisch erschließen. Aber hier scheiter ich.

shorets hat doch schon auf die Laufbahnverordnung verwiesen - da wirst du schlauer. Im Zweifel schaust du noch nach landesrechtlichen Ausführungsvorschriften dazu.

Ansonsten gibt von der Logik her keine Ausschlusskriterien sondern Zugangskriterien. Demnach kann ein Dienstherr verbeamten, wenn diese Zugangskriterien erfüllt sind. Kann, muss aber nicht.

Hauruck

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Ich würde versuchen, irgendwie an zusätzliche Credits zu kommen. Z.B. irgendwo ein Modul belegen. Als ich meinen Bachelor fertig hatte, hatte ich mehr Kurse belegt als ich musste. Die habe ich mir im Bachelorzeugnis eintragen lassen. Am Ende hatte ich dann mehr Credits als nötig ausgewiesen.

Casa

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Zitat
Aber ich bin doch bereits im hD? Aufgrund meines Masters und bereits mehrere Jahre im hD tätig.

Beschäftigte haben keinen hD. Zudem sind die Voraussetzungen Beschäftigter ab E13 andere, als für Beamte ab A13.
Der eine Rennfahrer "Angestellter" darf mit seinem Auto mit 270 PS bei den "höheren" Rennen mitfahren, der Rennfahrer "Beamter" benötigt für "höhere" Rennen einen PKW mit 300 PS.
Auto ist eben nicht gleich Auto und Master nicht gleich Master. Das sind eben zwei verschiedene Systeme.

Das Gesetz sagt im Übrigen auch:

Zitat
4. für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt,
a) ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, geeignetes Hochschulstudium oder
b) ein gleichwertiger Abschluss an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule.

Deutlicher wirds, wenn du einen Master-Musiker und einen Absolventen der Hochschule des Bundes in Speyer hast. Beide haben mind. 300 ECT, aber mit dem Musiker kannst du im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst nichts anfangen.

Bei dir ist der Unterschied in der Eignung zwar gering, aber eben vorhanden. Und als zukünftige Beamtin im höheren Verwaltungsdienst sollte dir klar sein, dass Angestellte und Beamte 2 völlig verschiedene Systeme im Hintergrund haben.


Probiere es über Anerkennung deines Abschlusses und / oder bemühe dich um weitere 30 ECT.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=32724&aufgehoben=N&anw_nr=2
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