Mit Anwaltskosten steigen die Kosten um 400% (von 483 auf knapp 2000). Mit Rechtsschutzversicherung kann man ohne Probleme einen Anwalt nehmen.
Es gibt die Option, dass der Rechtspfleger am VG die Klage erstellt. Ich halte die Berechnungen die ein Anwalt erstellt für nicht so wichtig, die Berechnungen führt das Gericht ohnehin selber durch. Der Knackpunkt bei einer selber erstellten Klage ist lediglich, dass man irgendwie beweisen muss, dass man nicht amtsangemessen besoldet wird.
Da kann man z.B. anführen, dass die Regelsätze für 2021/2022 vor dem BVerfG liegen, etc.
Wenn in der Zwischenzeit das BVerfG eine Entscheidung trifft, muss sich das Gericht daran ausrichten. Beste Schützenhilfe, die man bei einer selbst erstellten Klage bekommen kann.