Autor Thema: [NW] Masterstudium zum Höheren Dienst  (Read 724 times)

Obindo

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[NW] Masterstudium zum Höheren Dienst
« am: 20.05.2024 17:30 »
Hallo zusammen,

ich arbeite zurzeit in der Kommunalen Verwaltung, gehobener Dienst nach einem Bachelor-Studium.
Nun würde ich gerne ein Master-Studium absolvieren.

In meinem Bundesland (NRW) gibt es für den Aufstieg in den höheren Dienst besondere Anforderungen nach § 9 QualiVO.
Der Studiengang, den ich ins Auge gefasst habe, wäre zwar ein akkreditier Master an einer öffentlichen Universität, aber er erfüllt nicht die oben genannten Anforderungen. Hierbei muss ich dazu sagen, dass es kein direkter "Verwaltungs-Master" ist, sondern sich dieser im IT-Bereich befindet.


Ich möchte das Studium momentan nicht direkt zur Beförderung in den höheren Dienst antreten, aber wenn mir das Studium diesbezüglich überhaupt nichts nützten sollte, würde ich mir das schon zwei Mal überlegen.

Habt ihr Erfahrungen wie streng dies in anderen Bundesländern geregelt ist? Oder auf Landes- bzw. Bundesebene? Gibt es dort auch entsprechende Paragraphen? Oder müsste ich in das Angestelltenverhältnis wechseln, falls ich irgendwann eine gute Stelle mit A13/E13-Gehalt (oder höher) antreten möchte?
Ich würde gerne im Beamtenverhältnis bleiben.

Mod-Edit: Bundesland-Kürzel in Threadtitel
« Last Edit: 20.05.2024 18:35 von E15TVL »

KlammeKassen

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Antw:[NW] Masterstudium zum Höheren Dienst
« Antwort #1 am: 20.05.2024 19:05 »
Hallo zusammen,

ich arbeite zurzeit in der Kommunalen Verwaltung, gehobener Dienst nach einem Bachelor-Studium.
Nun würde ich gerne ein Master-Studium absolvieren.

In meinem Bundesland (NRW) gibt es für den Aufstieg in den höheren Dienst besondere Anforderungen nach § 9 QualiVO.
Der Studiengang, den ich ins Auge gefasst habe, wäre zwar ein akkreditier Master an einer öffentlichen Universität, aber er erfüllt nicht die oben genannten Anforderungen. Hierbei muss ich dazu sagen, dass es kein direkter "Verwaltungs-Master" ist, sondern sich dieser im IT-Bereich befindet.


Ich möchte das Studium momentan nicht direkt zur Beförderung in den höheren Dienst antreten, aber wenn mir das Studium diesbezüglich überhaupt nichts nützten sollte, würde ich mir das schon zwei Mal überlegen.

Habt ihr Erfahrungen wie streng dies in anderen Bundesländern geregelt ist? Oder auf Landes- bzw. Bundesebene? Gibt es dort auch entsprechende Paragraphen? Oder müsste ich in das Angestelltenverhältnis wechseln, falls ich irgendwann eine gute Stelle mit A13/E13-Gehalt (oder höher) antreten möchte?
Ich würde gerne im Beamtenverhältnis bleiben.

Mod-Edit: Bundesland-Kürzel in Threadtitel

Das ist generell sehr arbeitgeberabhängig. Beim Bund und beiden Ländern sind auch oft Stellen auf Bachelor- oder Masterniveau ausgeschrieben, bei denen Beamte gesucht werden; Tarifangestellte aber genommen werden, wenn sie bereit sind, sich in naher Zeit verbeamten zu lassen.

Bei den Kommunen (wenn sie einigermaßen groß sind, also eher so Landkreise und Großstädte) werden zum Teil auch Juristen, Ingenieure, ITler etc. verbeamtet. Einfach weil der Arbeitgeber das Spiel mitspielt. Um die Person zu halten, da viele mittlerweile (mit einem guten Abschluss) auch sagen, wenn ihr mich nicht verbeamtet, bin ich weg.

Also dass du mit dem Studium daher zwangsweise angestellt sein musst, sehe ich daher nicht. Insbesondere, wenn es ein gesuchter Bereich / gesuchte Fachrichtung ist.

Organisator

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Antw:[NW] Masterstudium zum Höheren Dienst
« Antwort #2 am: 21.05.2024 08:15 »
Habt ihr Erfahrungen wie streng dies in anderen Bundesländern geregelt ist? Oder auf Landes- bzw. Bundesebene? Gibt es dort auch entsprechende Paragraphen? Oder müsste ich in das Angestelltenverhältnis wechseln, falls ich irgendwann eine gute Stelle mit A13/E13-Gehalt (oder höher) antreten möchte?
Ich würde gerne im Beamtenverhältnis bleiben.

Ob Angestellter oder Beamter - zumindest beim Bund - muss das Studium zur ausgeschrieben Tätigkeit passen. Ein IT-Studium taugt zum Laufbahnwechsel im IT-Bereich, jedoch nicht in der allgemeinen Verwaltung.

KlammeKassen

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Antw:[NW] Masterstudium zum Höheren Dienst
« Antwort #3 am: 21.05.2024 08:47 »
Habt ihr Erfahrungen wie streng dies in anderen Bundesländern geregelt ist? Oder auf Landes- bzw. Bundesebene? Gibt es dort auch entsprechende Paragraphen? Oder müsste ich in das Angestelltenverhältnis wechseln, falls ich irgendwann eine gute Stelle mit A13/E13-Gehalt (oder höher) antreten möchte?
Ich würde gerne im Beamtenverhältnis bleiben.

Ob Angestellter oder Beamter - zumindest beim Bund - muss das Studium zur ausgeschrieben Tätigkeit passen. Ein IT-Studium taugt zum Laufbahnwechsel im IT-Bereich, jedoch nicht in der allgemeinen Verwaltung.

Das stimmt natürlich.

BWL = Finanzen; RPA/Revision, ggf. Referentenstellen; Personal
Jura = Rechtsabteilung; Widerspruchsstelle; ggf. Referenten vom OB/LR
IT = Stellen in der IT
Biologie/Umweltwissenschaften o. ä. = Umwelt, Naturschutz, Eingriffsregelungen etc.
Bauingenieure = RPA/Revision oder Bauamt
Soziologie o. ä. = Gleichstellungsbeauftragte
Pädagogik, Soziale Arbeit = Fachbereich Soziales oder Jugend
Medizin = Gesundheitsamt

and so on... :)

Kreuzschiene

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Antw:[NW] Masterstudium zum Höheren Dienst
« Antwort #4 am: 21.05.2024 10:17 »
Hallo zusammen,

ich arbeite zurzeit in der Kommunalen Verwaltung, gehobener Dienst nach einem Bachelor-Studium.
Nun würde ich gerne ein Master-Studium absolvieren.

In meinem Bundesland (NRW) gibt es für den Aufstieg in den höheren Dienst besondere Anforderungen nach § 9 QualiVO.
Der Studiengang, den ich ins Auge gefasst habe, wäre zwar ein akkreditier Master an einer öffentlichen Universität, aber er erfüllt nicht die oben genannten Anforderungen. Hierbei muss ich dazu sagen, dass es kein direkter "Verwaltungs-Master" ist, sondern sich dieser im IT-Bereich befindet.


Ich möchte das Studium momentan nicht direkt zur Beförderung in den höheren Dienst antreten, aber wenn mir das Studium diesbezüglich überhaupt nichts nützten sollte, würde ich mir das schon zwei Mal überlegen.

Habt ihr Erfahrungen wie streng dies in anderen Bundesländern geregelt ist? Oder auf Landes- bzw. Bundesebene? Gibt es dort auch entsprechende Paragraphen? Oder müsste ich in das Angestelltenverhältnis wechseln, falls ich irgendwann eine gute Stelle mit A13/E13-Gehalt (oder höher) antreten möchte?
Ich würde gerne im Beamtenverhältnis bleiben.

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Hast Du denn das Auswahlverfahren, das in der von Dir zitierten VO beschrieben ist, erfolgreich durchlaufen?
Ich denke, eher nicht. Vermutlich ist diese VO für Dich gar nicht einschlägig, da Du wohl "aus eigenen Stücken" ein Masterstudium absolvieren möchtest.
Das kannst Du natürlich machen - es wird jedoch keine Automatismen geben, dadurch in die 4.QE zu kommen. Vermutlich müsstest Du Dich nach Abschluss des Studiums auf eine geeignete Stelle bewerben und im Falle einer Zusage Dich dann aus dem bestehenden Beamtenverhältnis entlassen lassen, um dann ein neues Beamtenverhältnis in der 4. QE zu begründen.

Obindo

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Antw:[NW] Masterstudium zum Höheren Dienst
« Antwort #5 am: 21.05.2024 19:07 »
Hallo zusammen,

ich arbeite zurzeit in der Kommunalen Verwaltung, gehobener Dienst nach einem Bachelor-Studium.
Nun würde ich gerne ein Master-Studium absolvieren.

In meinem Bundesland (NRW) gibt es für den Aufstieg in den höheren Dienst besondere Anforderungen nach § 9 QualiVO.
Der Studiengang, den ich ins Auge gefasst habe, wäre zwar ein akkreditier Master an einer öffentlichen Universität, aber er erfüllt nicht die oben genannten Anforderungen. Hierbei muss ich dazu sagen, dass es kein direkter "Verwaltungs-Master" ist, sondern sich dieser im IT-Bereich befindet.


Ich möchte das Studium momentan nicht direkt zur Beförderung in den höheren Dienst antreten, aber wenn mir das Studium diesbezüglich überhaupt nichts nützten sollte, würde ich mir das schon zwei Mal überlegen.

Habt ihr Erfahrungen wie streng dies in anderen Bundesländern geregelt ist? Oder auf Landes- bzw. Bundesebene? Gibt es dort auch entsprechende Paragraphen? Oder müsste ich in das Angestelltenverhältnis wechseln, falls ich irgendwann eine gute Stelle mit A13/E13-Gehalt (oder höher) antreten möchte?
Ich würde gerne im Beamtenverhältnis bleiben.

Mod-Edit: Bundesland-Kürzel in Threadtitel

Hast Du denn das Auswahlverfahren, das in der von Dir zitierten VO beschrieben ist, erfolgreich durchlaufen?
Ich denke, eher nicht. Vermutlich ist diese VO für Dich gar nicht einschlägig, da Du wohl "aus eigenen Stücken" ein Masterstudium absolvieren möchtest.
Das kannst Du natürlich machen - es wird jedoch keine Automatismen geben, dadurch in die 4.QE zu kommen. Vermutlich müsstest Du Dich nach Abschluss des Studiums auf eine geeignete Stelle bewerben und im Falle einer Zusage Dich dann aus dem bestehenden Beamtenverhältnis entlassen lassen, um dann ein neues Beamtenverhältnis in der 4. QE zu begründen.

Danke für deine Rückmeldung. Also nur damit wir uns nicht missverstehen: Bislang habe ich mir noch auf gar keine Stelle beworben.

Mir geht es konkret darum, dass mein ausgewählter Studiengang den oben genannten Paragraphen nicht erfüllt.
 Ich denke schon, dass mir der Master helfen kann, eine gute Stelle zu finden, aber ich weiß nicht, ob ich damit in den höheren Dienst kommen könnte (sondern ggfs. in das Angestelltenverhältnis wechseln muss).


Casa

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Antw:[NW] Masterstudium zum Höheren Dienst
« Antwort #6 am: 21.05.2024 21:40 »
Du benötigst in NRW voraussichtlich insgesamt 300 ECT für eine Verbeamtung im hD. Bei Anrechnung von Berufserfahrung im Studium und nur 60 oder 90 zu erreichenden ETC kann es Probleme geben bzw. Aufwand bedeuten die Befähigung für den hD anerkannt zu bekommen. Dazu gab es hier kürzlich ein Thema im Bereich NRW.

Ein IT-Masterstudium mit einem Verwaltungsbachelor zu absolvieren ist nach meiner Meinung rechtlich nur schwer bis nicht möglich. Dafür fehlt die notwendige Vorqualifikation im IT-Bereich.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)