Autor Thema: [SN]Als privat versicherte Begleitperson beim gesetzlich versicherten Kind im KH  (Read 5840 times)

benmar007

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Die medizinische Notwendigkeit für die Begleitung von Kindern bis 9 Jahre wurde durch die Gesetzesanpassung des SGB V neu definiert:

SGB V § 11 Abs. 3 Zitat: „ … Bei der stationären Behandlung eines versicherten Kindes, das das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird die Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen unwiderlegbar vermutet.“

Die Aufenthaltsbescheinigung reicht somit vollkommen aus. Eine andere Person stand nicht zur Verfügung, da krank und unser 2. Kind musst auch betreut werden (daheim).

Im Prinzip spielt es keine Rolle ob es bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen gleich oder anders geregelt wird. Erschreckend für die Betreuung von Kindern ist es immer. Im Übrigen gibt es eine Regelung für die Lohnersatzleistung bei Angestellten im öffentlichen Dienst. Private Krankenkassen bieten derartige Leistung quasi nicht an. Es gibt also für den privat versicherten Beamten keine Möglichkeit des Lohnersatzes in solchen Fällen. Zumindest keine die ich kenne.