Autor Thema: [BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam  (Read 13062 times)

LehrerBW

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #30 am: 15.04.2024 13:41 »
Die Vorgehensweise kann aber nach hinten losgehen, wenn das Gesetz geändert wird.
Die KD ist derzeit quasi nur unwirksam, da per Verordnung geregelt ist.

Nach Urteilsveröffentlichung kann das innerhalb von einer Woche geändert werden, so zb beim keez geschehen.

Klar kann es passieren, dass die Regierung ein Gesetz erlässt.
Dann würde quasi die CDU eine grün-rote Verordnung aus dem Jahre 2013 quasi nachträglich gesetzlich verankern.
Kann ich mir gerade nicht vorstellen.

Landesdiener

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #31 am: 15.04.2024 16:22 »
2013 war die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale, die es ja schon davor gab. Davor war es auch schon auf Verordnungsbasis oder? Dann wäre der Fehler (Verordnung statt Gesetz) nicht der Regierung aus 2013 anzulasten, sondern der, die ursprünglich die Kostendämpfungspauschale erschaffen hat. Oder habe ich einen Denkfehler?

LaBeVe

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #32 am: 16.04.2024 14:39 »
Ich habe bereits einen Bescheid (9.4.) erhalten auf meine Nachfrage:

Sehr geehrter Herr ....,
wir bestätigen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens.
Sie haben unter Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23.06.2020,
Az.: 2 K 8782/18 bzw. des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2024, Az.: 5 C 5.22 gegen
die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale zum 01.01.2013 Widerspruch erhoben.
Die Konsequenzen aus den Urteilen werden zur Zeit sorgfältig geprüft. Ihr o. g. Widerspruch
wird ruhend gestellt.
Wir bitten daher noch um etwas Geduld und von schriftlichen oder telefonischen Anfragen
diesbezüglich abzusehen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Kat95

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #33 am: 17.04.2024 12:01 »
Wann hast dein Schreiben eingereicht?
Ich habe auch schon vor einiger Zeit Widerspruch eingelegt, aber noch keinerlei Rückmeldung erhalten.

LaBeVe

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #34 am: 30.04.2024 18:24 »
Es war eigentlich nur ne Eingangsbestätigung - kein Bescheid....mein Schreiben war vom 21.03.2024.

Kat95

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #35 am: 17.05.2024 10:34 »
Eine Kollegin von mir hat diese Woche ein Schreiben vom LBV erhalten, dass Ihr Widerspruch als unzulässig zurückgewiesen wurde, weil Sie nicht innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Beihilfebescheid eingelegt hat.
Weiterhin steht drin, dass Sie die Kosten des Verfahrens trägt.
Ich hab noch keine Antwort auf irgendeinen meiner Widersprüche erhalten.
Sie hat genau wie ich den Vordruck verwendet und auch gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale Widerspruch eingelegt. Warum bekommt Sie so einen Bescheid, ist das zulässig?.
Wenn @LaBeVe eine ganz andere Antwort erhält. Habt ihr ne Ahnung?

Versuch

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #36 am: 17.05.2024 10:37 »
Ich denke das passt, da man immer nur 1 Monat Zeit für einen Widerspruch hat.
Kosten sind da aber 0

Kat95

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #37 am: 17.05.2024 12:50 »
Kann ich mir schwer Vorstellen, da das Urteil bezüglich der Kostendämpfungspauschale ja auch erst erging und uns dann die entsprechenden Musterbescheide dann erst zugesendet wurden. Aber mal sehen, dann sollte ich auch bald so einen bekommen.
Der Bescheid las sich aber eher so, als hätte man gegen den gesamtem Beihilfebescheid Widerspruch eingelegt und nicht gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale. Dann würde ich das mit der Frist auch noch verstehen.
Lassen wir uns überraschen  ;)

Versuch

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Antw:[BW] Kostendämpfungspauschale in BW unwirksam
« Antwort #38 am: 17.05.2024 18:40 »
Kann ich mir schwer Vorstellen, da das Urteil bezüglich der Kostendämpfungspauschale ja auch erst erging und uns dann die entsprechenden Musterbescheide dann erst zugesendet wurden. Aber mal sehen, dann sollte ich auch bald so einen bekommen.
Der Bescheid las sich aber eher so, als hätte man gegen den gesamtem Beihilfebescheid Widerspruch eingelegt und nicht gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale. Dann würde ich das mit der Frist auch noch verstehen.
Lassen wir uns überraschen  ;)

Genauso wäre auch mein Verständnis:
Sobald du die pauschale hast zahlen müssen, hättest du innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen müssen.
So m.m.n. keine Chance, wenn es nicht für alle rückwirkend gestrichen wird.

Wusste ich leider auch nicht und bin nur 2023 und 24 so verfahren.